Mit dem Handel von so genannten «Nuggets» hat ein Zürcher bei einem Börsenspiel im Internet viel Geld verdient. Dieses wollte er aber nicht versteuern, weil es sich dabei um einen privaten Kapitalgewinn handelte, und dieser ist gemäss Gesetz steuerfrei. Das Verwaltungsgericht bittet ihn nun aber zur Kasse.
Auslöser für den Streit mit den Steuerbehörden war das «Nugget»-Handelsspiel der Glücksspielfirma Lopoca mit offiziellem Sitz in Malta. Dabei handeln die Teilnehmer untereinander «Nuggets», wie die virtuelle Währungseinheit genannt wird.
Der Preis für ein «Nugget» richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Das Unternehmen wirbt mit dem Slogan «Handeln wie an der Wallstreet», illustriert wird das Game mit Diagrammen und Kurskurven, die ein Aktienhändler-Feeling vermitteln sollen.
Ein Mann aus dem Kanton Zürich verbrachte offenbar viel Zeit auf dieser Plattform. Irgendwann besass er «Nuggets» im Wert von über 150'000 Franken. Als der Kurs gut war, verkaufte er fast alle seiner «Nuggets» an andere Teilnehmer und nahm so über 200'000 Franken ein.
Den erzielten Gewinn aus dem Verkauf seiner «Nuggets» deklarierte er jedoch nicht als Einkommen. Der Gamer ist der Meinung, dass es sich dabei um einen privaten Kapitalgewinn handelt – ähnlich wie beim Aktienhandel, und dieser ist gemäss Gesetz steuerfrei.
Das Steueramt wollte ihn jedoch zur Kasse bitten, weil es sich bei dem Verkaufsgewinn aus den «Nuggets» nicht um einen privaten Kapitalgewinn sondern um ein steuerbares Einkommen handle. Der Gamer rekurrierte und bekam anfänglich Recht. Das Steuerrekursgericht teilte seine Meinung, sehr zum Ärger des Steueramtes.
«Nuggets»-Bestände sind kein Vermögen
Das Steueramt zog deshalb vor Verwaltungsgericht und erhielt nun Recht, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Das Verwaltungsgericht stuft den Verkaufsgewinn aus den «Nuggets» ebenfalls als steuerbares Einkommen ein, entsprechend sei dieser Verkaufsgewinn auch so zu versteuern.
Recht erhielt der Gamer jedoch, was seine noch bestehenden «Nugget»-Bestände angeht. Die «Nuggets», die er nicht verkaufte, seien vor deren Verkauf keine Vermögenswerte sondern Spieleinsätze. Sie müssten deshalb auch nicht als Vermögen versteuert werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Gamer und das Steueramt können es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Die Website der Firma Lopoca, kurz für «Lotto, Poker, Cards», ist für Schweizer Nutzer inzwischen gesperrt.
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