Zürcher Gemeinden dürfen sich auch in Zukunft in kantonalen Abstimmungskämpfen engagieren, wenn sie selber stark von einer Vorlage betroffen sind. Und sie dürfen dafür auch Steuergelder verwenden. Der Kantonsrat hat am Montag einen SVP-Vorstoss versenkt, der ihnen dies verbieten wollte.
Wie viel Einsatz die Gemeinden bei Abstimmungskampagnen an den Tag legen dürfen, sorgt im Kanton Zürich immer wieder für Diskussionen - und für Beschwerden. Ein Beispiel dafür ist die neue Heimfinanzierung, gegen die sich 2017 viele Gemeinden aussprachen, weil sie Mehrkosten befürchteten.
Darunter war auch die Stadt Illnau-Effretikon, die sich mit 5000 Franken am Abstimmungskampf beteiligte. Das Geld stammte aus der Stadtkasse. Sehr zum Missfallen von René Truninger (SVP, Illnau-Effretikon), der deshalb Beschwerde gegen die Stadt einreichte und die Parlamentarische Initiative formulierte, die am Montag behandelt wurde.
Aufgabe der Behörden sei es, die Bürger neutral zu informieren, sagte Truninger. "Es ist garantiert nicht ihre Aufgabe, einseitige Propaganda und Beeinflussung zu betreiben und Komitees mit Steuergeldern zu unterstützen." Das sei Steuergeld-Verschwendung.
Heutige Regelung ausreichend
Die anderen Fraktionen waren jedoch anderer Meinung. Die heutige Regelung sei ausreichend, sagte Céline Widmer (SP, Zürich). Erlaubt ist ein "sachlicher und verhältnismässiger Einsatz", sofern die Gemeinden stark betroffen sind. Natürlich sei die Frage der Betroffenheit keine scharfe Linie, sagte Widmer weiter. Der SVP gehe es aber wohl nur darum, den Gemeinden einen Maulkorb zu verpassen.
Für die GLP war klar, dass damit jene zum Schweigen gebracht werden sollen, die nicht gleicher Meinung wie die SVP sind. Die EDU gab zu Bedenken, dass ein finanziell gut dastehendes Komitee auf diese Weise Erfolg haben könnte, nur weil eine Gemeinde ihre Haltung nicht ausreichend vertreten kann. Es könne deshalb kontraproduktiv sein, den Gemeinden den Geldhahn ganz abzustellen, sagte Erich Vontobel (Bubikon). Der SVP-Vorstoss wurde schliesslich mit 54 Stimmen nicht vorläufig unterstützt. 60 wären nötig gewesen.
Keine höheren Hürden für Gemeindereferendum
Keinen Erfolg hatte die SVP am Montag auch mit einer zweiten PI, welche die politischen Rechte der Gemeinden eingeschränkt hätte. Die SVP forderte "höhere Hürden für das Gemeindereferendum". Sie wollte, dass nicht mehr 12 Gemeinden ein Gemeindereferendum erreichen können, sondern dass es dafür 16 Gemeinden braucht.
Mit dieser Form des Referendums können Gemeinden eine Volksabstimmung verlangen, mit dem Ziel, einen bereits gefällten Beschluss des Kantonsrats aufzuheben. Solche Volksabstimmungen gab es beispielsweise beim bereits erwähnten Heimgesetz oder bei der Unterstützung für vorläufig Aufgenommene.
Auch diese Einschränkung der politischen Rechte fiel jedoch bei den anderen Fraktionen durch. Bis auf vereinzelte BDP-Parlamentarier waren alle anderen gegen die PI. Sie erreichte nur 57 Stimmen und wurde nicht vorläufig unterstützt. 60 Stimmen wären nötig gewesen.
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