Coronavirus – SchweizZürcher Gemeindeparlamente können mit Regierungsbewilligung tagen
SDA
20.4.2020 - 15:03
Zürcher Gemeindeparlamente können wieder tagen. Die Sitzungen müssen aber von der Kantonsregierung bewilligt werden. Diese Notverordnung der Regierung hat das Parlament am Montag darum nur widerwillig verabschiedet.
Um die Regeln des Social Distancing einhalten zu können, wurde die Kantonsratssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Halle 7 der Messe Zürich durchgeführt. Die Debatte wurde jedoch live auf der Website des Kantonsrates übertragen.
Die Notverordnung über die Funktionsfähigkeit der Gemeindeorgane während der Corona-Pandemie wurde nach langer und engagierter Diskussion mit 121 zu 44 Stimmen verabschiedet. Gegen die Verordnung stimmte einzig die SVP.
Die Verordnung stellt die von der Regierung bereits im März beschlossenen Notmassnahmen auf ein gesetzlich solideres Fundament und das rückwirkend per 20. März. Geregelt werden einerseits die erweiterten Finanzkompetenzen der Gemeindevorstände, andererseits die Bewilligung von Sitzungen der Gemeindeparlamente.
«Gewaltenteilung mit den Füssen getreten»
Kritisiert wurde vor allem der zweite Punkt. Hintergrund sind Vorgaben des Bundes, der die Sitzungen von Parlamenten als öffentliche – und damit untersagte – Veranstaltungen einstuft.
«Die Bewilligung der Parlamente durch den Regierungsrat erscheint uns als sehr fragwürdig», erklärte der Referent der Geschäftsleitung des Kantonsrates, Roman Schmid (SVP, Opfikon).
«Die Exekutive entscheidet, wann die Legislative tagen darf», kommentierte SVP-Fraktionssprecher Martin Hübscher (Wiesendangen). Die Gewaltenteilung werde mit den Füssen getreten. Die SVP werde daher die ganze Vorlage ablehnen.
Die anderen Parteien zeigten sich mit unterschiedlichem Enthusiasmus bereit, die Kröte zu schlucken. Der «verfassungswidrige Sündenfall» sei beim Bund passiert, als er Parlamente unter das Versammlungsverbot stellte, sagte etwa GLP-Sprecher Michael Zeugin (Winterthur). Die GLP werde der Verordnung darum zustimmen, aber nur weil die Regierung zugesagt habe, auf eine restriktive Bewilligungspraxis zu verzichten.
Regierung will Parlamente tagen lassen
Die Notverordnung sei ein Kompromiss zwischen den Vorgaben des Bundes und der Überzeugung des Regierungsrates, dass Parlamente tagen sollen und tagen können, erklärte Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP). «Wir vollziehen, was Bundesbern verlangt, setzten es aber als rein formales Prozedere um», versicherte sie.
Gemeindeparlamente müssten demnach zwar ein Tagungsgesuch bei der Kantonsregierung stellen. Der Kanton werde aber nicht prüfen, ob die Vorgaben des Bundes erfüllt würden. Dafür seien die Parlamente in eigener Verantwortung selbst zuständig, sagte Fehr.
Bis auf die SVP überzeugte sie mit dieser Zusicherung alle Parteien.
Erweiterte Finanzkompetenzen kaum bestritten
Wenig Diskussionen gab es beim zweiten Kernpunkt der Notverordnung. Weil Gemeindeversammlungen vorerst weiterhin untersagt bleiben und Gemeindeparlamente bisher nicht tagen durften, erhalten Gemeindevorstände einen Teil von deren Finanzkompetenzen.
Konkret können Gemeindevorstände Corona-Verpflichtungskredite beschliessen. Diese tragen dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen gegen das Coronavirus abzufedern. Diese Regelung ist bereits Teil der Notmassnahmen des Regierungsrates und wurde nun auf Stufe Verordnung erhoben.
Je nach Standpunkt kritisiert oder gelobt wurde die Vorgabe, dass die Gemeindevorstände die gesprochenen Kredite dem Bezirksrat zur Beurteilung einreichen müssen. Während die SP diese Kontrolle «vorbildlich» fand, vermisste die SVP eine nachträgliche Bewilligungspflicht durch Gemeindeversammlung oder-parlament. Auch hier sieht die Volkspartei die Legislative ausgehebelt.
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