Grundstückgewinnsteuer Zürcher Kantonsrat schafft Benachteiligung von Zürcher Firmen ab

SDA

2.11.2017 - 12:15

Zürich

Der Zürcher Kantonsrat schafft mit einer Steuergesetzänderung einen Standortnachteil für den Kanton ab. Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich, die eine Liegenschaft verkaufen, können künftig Geschäftsverluste in der Steuererklärung mit der Grundstückgewinnsteuer verrechnen.

Bisher besteht diese Verrechnungsmöglichkeit nur für Firmen, die ihren Sitz ausserhalb des Kantons Zürich haben. Die Steuergesetz-Revision wurde am Montag mit 96 zu 75 Stimmen beschlossen. Dagegen stimmten SP, Grüne, AL, EVP und GLP.

AL-Sprecher Markus Bischoff (Zürich) kündigte an, das Referendum zu ergreifen. Die Vorlage sei ein "Paradebeispiel für Klientelpolitik", kritisierte er. Eine Notwendigkeit bestehe nicht, das Bundesgericht habe die Zürcher Lösung als bundesrechtskonform bezeichnet. Durch die Revision drohten enorme Verluste für die Gemeinden, was unfair sei, sagte Bischof.

Zurück zur Startseite