Hundehaltung Zürcher Kantonsrat schickt alle «Hündeler» in den Kurs

sda/toko

28.9.2020 - 18:42

Sitz, Platz, Fuss: Künftig müssen im Kanton Zürich alle Hundehalter mit ihren Lieblingen in einen Kurs. Bis anhin waren es nur die Halter von «grossen und massigen» Exemplaren. 
Sitz, Platz, Fuss: Künftig müssen im Kanton Zürich alle Hundehalter mit ihren Lieblingen in einen Kurs. Bis anhin waren es nur die Halter von «grossen und massigen» Exemplaren. 
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY (Archivbild)

Künftig müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter einen Kurs besuchen – nicht mehr nur die Besitzer von «grossen und massigen» Vierbeinern. Der Kantonsrat hat am Montag die neue Ausbildungspflicht in erster Lesung gutgeheissen.

Neu müssen auch der Chihuahua und seine Halterin in den Kurs, denn auch kleine Vierbeiner können schlechte Manieren haben. Bisher waren nur Halter von «grossen und massigen» Hunden zu Kursen verpflichtet. Als «gross und massig» galten Hunde, die eine Schulterhöhe von mehr als 45 Zentimetern und ein Gewicht über 15 Kilogramm hatten.

Umstritten war im Kantonsrat jedoch, wie viele Lektionen die «Hündeler» und «Hündelerinnen» absolvieren müssen. Während die Regierung zwei Lektionen Theorie und sechs Lektionen Praxis als ausreichend erachtete, wollte die linke Ratsseite Hund und Halter lieber 14 Lektionen lang in die Schule schicken.

Sie konnte sich mit dieser Verlängerung aber nicht durchsetzen. Es werden also acht Lektionen. Die zweite Lesung des Hundegesetzes inklusive Schlussabstimmung findet in etwa vier Wochen statt.



70 Prozent stimmten für die Kurse

Diese Änderung des Hundegesetzes geht auf eine Volksabstimmung im Februar 2019 zurück. Damals hatten die Stimmberechtigten mit 70 Prozent der Stimmen entschieden, die Hundekurse beizubehalten und nicht abzuschaffen, wie es der Kantonsrat damals beschlossen hatte.

Die damals bürgerliche Kantonsratsmehrheit war der Meinung, dass die Kurse trotz grossem Aufwand wenig brächten. Die Zahl der Bissvorfälle sei nicht wie erhofft zurückgegangen. Das Volk war aber anderer Meinung und wollte die Halter nicht von der Leine lassen.

Der Regierungsrat kündigte damals an, die Kurse zu überarbeiten, zu straffen und für alle Halter obligatorisch zu machen, was nun hiermit umgesetzt wird.

Auslöser war ein Pitbull-Angriff

Das Zürcher Hundegesetz ist seit 15 Jahren ein Politikum. Der Kanton hat eines der schärfsten Hundegesetze der Schweiz. Seit 2010 dürfen deshalb auch Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential nicht mehr gehalten oder gezüchtet werden. Auf der Liste der verbotenen Rassen sind etwa Pitbulls und Bullterrier. Verboten sind auch Mischlinge, die mindestens 10 Prozent Blutanteil solcher Rassen in sich tragen.

Auslöser für diese Verbotsliste und schliesslich auch für die obligatorischen Kurse war ein Todesfall in Oberglatt im Jahr 2005. Damals hatten drei Pitbulls einen sechsjährigen Knaben tot gebissen.

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