Coronavirus – SchweizZürcher Kulturschaffende warnen vor definitivem Aus
SDA
30.10.2020 - 12:26
Kulturschaffende im Kanton Zürich warnen vor einem definitiven Aus für die Kulturbranche als Folge der zweiten Corona-Welle. Unzählige Kulturakteure hätten ihr Erspartes im ersten Lockdown und während der nachfolgenden Flaute aufgebraucht.
Der Entscheid des Bundesrates vom Mittwoch, Veranstaltungen auf 50 Personen zu beschränken, bedeute für viele Kulturbetriebe den faktischen Lockdown auf unbestimmte Zeit, teilte am Freitag Pro Kultur Kanton Zürich mit.
Die neuen Massnahmen würden viele Kulturschaffende, Kulturvermittelnde und Kulturunternehmen existenziell gefährden, schreibt die Interessengemeinschaft (IG) der Kulturszene. Sie seien auf Einkünfte angewiesen. Ohne diese müssten sie ihre Betriebe dauerhaft einstellen. Mit der zweiten Welle drohe das definitive Aus für zahlreiche Betriebe und das Abdrängen von Kulturschaffenden in die Armut.
«Appell an kreative Lösungen reicht nicht»
«Der Appell an die Eigenverantwortung der Kultur und an kreative Lösungen reicht nicht aus», lautet das Fazit der Kultur-IG. Sie ruft den Kanton Zürich auf, weitere Gelder zu sprechen und Härtefalllösungen zu entwickeln. Ziel müsse sein, dass keine Arbeitsplätze im Kulturbereich vernichtet, keine Betriebe Konkurs anmelden und keine Kulturschaffende auf den Sozialämtern landen würden.
Ein Wiederaufbau des austarierten und erfolgreichen Kulturgefüges wäre massiv teurer als temporäre Überbrückungsleistungen, ist Pro Kultur Kanton Zürich überzeugt.
Ausstehende Unterstützung eingefordert
Als ersten Schritt fordern die Kulturschaffenden vom Kanton, die noch ausstehende Unterstützungsleistungen nun zügig auszubezahlen. Noch immer sei der Kanton viel zu zögerlich unterwegs. In den nächsten Monaten werde entscheidend sein, dass die im Rahmen des Covid-19-Gesetzes in Aussicht gestellten Unterstützungsleistungen voll ausgeschöpft würden.
Zudem müsse der Erwerbsersatz sinnvoll umgesetzt werden. Dabei sei für die Kulturbranche unabdingbar, dass nicht nur Einbussen durch Veranstaltungsverbote entschädigt würden, sondern auch Einbussen wegen fehlender Buchungen.
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