Bundesgericht Zürcher Manor-Streit: Oscar Weber kam Pflicht nicht nach

SDA

25.11.2019 - 12:00

Im Streit um die Offerte für ein Mietverhältnis an die Manor AG in Zürich hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Oscar Weber AG seiner vertraglichen Pflicht nicht nachgekommen ist, eine verbindliche Offerte für die Fortführung des Mietverhältnisses zu unterbreiten.

Konkret geht es um die Mietverhältnisse für die Liegenschaften Bahnhofstrass 75 und 79. Keine solche Verpflichtung bestand für die Liegenschaft Bahnhofstrasse 77.

Manor und die Oscar Weber AG, die heute von der Versicherungsgesellschaft Swiss Life beherrscht wird, zogen ein Urteil des Zürcher Obergerichts ans Bundesgericht.

Faktisch ändert dies aber nichts mehr an der Tatsache, dass das Warenhaus Manor Ende Januar 2020 aus den Gebäuden an der Zürcher Bahnhofstrasse ausziehen wird. Swiss Life will die Liegenschaften für rund 100 Millionen Franken sanieren.

Das neue Nutzungskonzept sieht vom ersten Untergeschoss bis zum ersten Obergeschoss Ladenmietflächen vor. Auf den weiteren Etagen bis zum fünften Obergeschoss sind Büros vorgesehen. (Urteil 4A_653/2018 und 4A_657/2018 vom 14.11.2019)

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