Die Ombudsstelle des Kantons Zürich, die Anlaufstelle für Beschwerden in Verwaltungssachen, schaltet heute Mittwoch eine neue Plattform für Whistleblower auf. Mit der so genannten «Integrity Line» können Ombudsstelle und Whistleblower anonym miteinander kommunizieren.
Eine anonyme Meldung über Missstände zu machen, war zwar auch bisher möglich. Aber der Whistleblower musste dafür eine anonyme E-Mail-Adresse erstellen. Zudem konnte die Ombudsstelle keine Rückfragen stellen. Mit der Meldeplattform «Integrity Line», die am Mittwoch in Betrieb genommen wird, ist dies möglich.
«Das ermöglicht es uns, das Problem zu konkretisieren und eventuell schon zu lösen, ohne dass sich die Person zu erkennen geben muss», sagte Ombudsmann Jürg Trachsel (SVP). Trachsel will der «Integrity Line»-Plattform zwei bis drei Jahre Zeit geben. «Falls sie sich nicht bewährt, würden wir wieder davon Abstand nehmen.»
Auch wenn die Meldung bei der Ombudsstelle anonym ist: Es kann trotzdem vorkommen, dass der Whistleblower danach enttarnt wird. So passiert in der Affäre um den früheren Dietiker Statthalter Adrian Leimgrübler.
Die beiden juristischen Mitarbeiterinnen, welche sich wegen Leimgrüblers Arbeitsweise anonym an den kantonalen Ombudsmann wandten, wurden schliesslich in der örtlichen Gewerbezeitung – betrieben von einem Unterstützer Leimgrüblers – namentlich genannt. Whistleblowing bleibt also trotz anonymer Meldung ein Risiko.
«Vertrauen in den Rechtsstaat»
Trachsel, früher SVP-Fraktionspräsident im Kantonsrat, ist seit September 2018 im Amt des Ombudsmannes. In dieser kurzen Zeit habe er bereits erlebt, wie wichtig diese Stelle sei, sagte er.
Zwar kommt die Ombudsstelle in 80 Prozent der Fälle zum Schluss, dass die Verwaltung richtig gehandelt hat. «Doch auch dann ist die Ombudsstelle für die Beschwerdeführer wichtig. Wir hören ihnen zu und erklären ihnen die Entscheide der Verwaltung.» Meist würden diese dann verstanden. «Das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat.»
Richtig gehandelt hat die Verwaltung oft bei jenen Fällen, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr stehen. Rund ein sechstel der eingereichten Beschwerden betreffen den Zürcher Verkehrsverbund.
Meist geht es darum, dass ein Passagier kein gültiges Ticket hatte und aus irgendwelchen Gründen auf Kulanz des Personals besteht. «Diese Fälle sind vielfach klar. Es gibt eine Grundregel: Man braucht ein gültiges Billett», sagte Trachsel.
«Herzlose» Kontrolle
So war es auch im Fall des 13-jährigen Mädchens, das mit seinen Freundinnen ins Fussballtraining fahren wollte. Bevor es im Bus seine Mehrfahrtenkarte abstempelte, hielt es jedoch ein Schwätzchen mit den Freundinnen. Schon stand der Kontrolleur vor ihm und verhängte eine Busse von 100 Franken. Die 13-Jährige ging schliesslich weinend nach Hause.
Die Eltern fanden es «äusserst herzlos», dass so konsequent gegen Teenager vorgegangen werde. Schliesslich könne es ja mal passieren, dass das Billett wegen eines Gesprächs zu spät entwertet werde. Der Ombudsmann war jedoch anderer Meinung. Teenager könnten nicht bevorzugt behandelt werden.
Türkischen Namen geändert
In etwa 20 Prozent der Fälle kann der Ombudsmann tatsächlich etwas bewegen, so etwa im Fall eines Kurden, der mit seinem türkischen Namen unglücklich war. Dieser war ihm in der Türkei aufgezwungen worden. Nach einigem Hin und Her erlaubte ihm das Gemeindeamt schliesslich, sowohl Vor- als auch Nachnamen zu ändern. Heute trägt der Mann wieder seinen kurdischen Namen.
Im vergangenen Jahr gingen bei der Zürcher Ombudsstelle 845 neue Beschwerden ein, das sind leicht weniger als im Vorjahr. Damals waren es 910 Beschwerden, also 65 mehr. Die Ombudsstelle ist unabhängig und hat komplette Akteneinsicht. Sie fällt allerdings keine Urteile, sie kann lediglich vermitteln und Entscheide anregen.
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