Frühe Deutschförderung bei fremdsprachigen Kindern soll im Kanton Zürich freiwillig bleiben. Bei der Beratung einer Parlamentarischen Initiative (PI), die ein Obligatorium forderte, kämpfte die vorberatende Kommission mit den Klippen der Gesetzgebung.
Die obligatorische Deutschförderung nach Basler Modell wurde vor bald vier Jahren von drei SP-Kantonsräten unter der Federführung von Moritz Spillmann (Ottenbach) gefordert. Wie in Basel-Stadt sollten Eltern Fremdsprachiger unter Androhung von Busse verpflichtet werden, bei der Erhebung der Sprachkenntnisse ihrer Kinder aktiv mitzuhelfen.
Der Sprachstand sollte 18 Monate vor dem Eintritt in den Kindergarten geklärt werden. Sollte "Förderbedarf" festgestellt werden, würden die Eltern verpflichtet, ihrem Nachwuchs einen Platz in einer anerkannten Sprachförder-Kita zu suchen. Die Kosten dafür sollte der Kanton tragen.
Das Basler Modell mochte die kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur aber nicht zu überzeugen. Eine Basler Delegation hatte erklärt, dass mit der Massnahme ein sprachlicher Rückstand gar nicht aufgeholt werden könne. Zudem kam die Kommission zum Schluss, das Basler Modell möge trotz diesem Schwachpunkt wohl für einen Stadt-Kanton taugen, "nicht aber für einen so vielfältigen Kanton wie Zürich".
Bildungsdirektion involviert
Weil die Kommission aber von der Wichtigkeit von guten Deutschkenntnissen überzeugt ist, wollte sie das Begehren nicht einfach abschreiben. Sie beauftragte die Bildungsdirektion mit der Erarbeitung eines Gegenvorschlages.
Resultat war das Projekt "Startklar". Es sah vor, Ärzte mit der Abklärung der vorkindergärtlichen Deutschkenntnisse zu beauftragen. Weil das Projekt eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung vorsah, kamen aber Zweifel zur Finanzierung auf.
Ganz vom Tisch war Projekt "Startklar", als die Bildungsdirektion feststellte, dass das Begehren gar nicht wie vorgesehen im Volksschulgesetz geregelt werden könne, da es ja Kinder vor dem Kindergarten betreffe.
In der Folge wurde ein weitere Gegenvorschlag ins Spiel gebracht. Nun sollte das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) herhalten. Speziell ausgebildete Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) sollten mit den Kleinkindern Deutsch pauken. Dass ging der Kommission dann aber zu weit, hatte sie doch eher an spielerisches Deutschlernen in einer Spielgruppe gedacht.
Die Kantonsregierung gab später noch zu bedenken, dass DaZ-Unterricht keine sonderpädagogische Massnahme darstelle und somit nicht im vorgesehenen Abschnitt des KJHG geregelt werden könne. In der Folge sprach sich die Kommission schliesslich auch gegen diese Idee aus.
Das Parlament wird sich nun also nur mit der ursprünglichen Parlamentarischen Initiative beschäftigen können. Deren Initiant ist in der Zwischenzeit aus dem Parlament ausgeschieden.
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