Der Zürcher Kantonsrat wird die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz von Stalking-Opfern ausweiten. Die Polizei soll neu auch bei mutmasslichen Tätern einschreiten können, die nicht in einer Beziehung zum Opfer stehen – zum Beispiel der Nachbar oder der Arbeitskollege.
Der Kantonsrat zeigte sich am Montag dafür offen, den Schutz für Stalking-Opfer auszuweiten. Eine Vorlage des Regierungsrats forderte, dass Gewaltschutzmassnahmen auch bei Stalkern verhängt werden können, die nicht mit dem Opfer in einer Beziehung sind oder in einer Beziehung waren.
Zwar waren Gewaltschutzmassnahmen, etwa ein Rayon-, oder Kontaktverbot, gegen Stalker bisher auch rechtlich möglich. Meist handelte es sich bei den involvierten Personen aber um Ex-Partnerinnen und -Partner.
Neu will der Regierungsrat diese Massnahmen explizit auch anordnen lassen, wenn die involvierten Personen nicht in einer Beziehung miteinander stehen oder standen – zum Beispiel der Nachbar.
Zuspruch von der SP
Rafael Steiner (SP, Winterthur) wies zwar daraufhin, dass das zweiwöchige Rayonverbot sehr einschneidend auf den mutmasslichen Täter wirken kann. Man vertraue aber der Polizei, die neuen Massnahmen mit Augenmass zu behandeln.
Auch Angie Romero (FDP, Zürich) machte sich dafür stark, dass die Polizei bei Drittpersonen einschreiten kann. «Für ein Opfer macht es keinen Unterschied, ob sie vom Partner oder von einer dritten Person gestalkt wird.» Diese Gesetzeslücke müsse gefüllt werden.
Die AL zeigte sich gespalten. Laura Huonker (AL, Zürich) führte die innerparteilichen Differenzen aus. Einerseits könnten mit dem neuen Gesetz die Opfer besser geschützt werden, so Huonker. Andererseits erhielte die Polizei «noch mehr Rechte, mehr Datenerfassung, mehr Überwachung.» Von den sechs AL-Kantonsräten werden drei für das neue Gesetz, drei dagegen stimmen.
Die Grünen und die Hälfte der AL-Fraktion wird gegen die Vorlage stimmen. Die anderen Parteien begrüssen das neue Gesetz. Die Vorlage kommt nun noch in zweiter Lesung vor das Parlament.
Mehr Geld für Opferhilfe
Stalking ist keine Randerscheinung, sondern ein verbreitetes Problem. Der Regierungsrat geht davon aus, dass etwa 15-18 Prozent der Frauen und 4-6 Prozent der Männer in ihrem Leben schon einmal Stalking in irgendeiner Form erlebt haben.
Als zusätzliche Massnahme baut die Justizdirektion die Opferhilfe aus. Die jährliche Unterstützung für die Opferhilfe-Beratungsstelle wird auf Anfang 2020 von 6 auf 7,5 Millionen Franken pro Jahr erhöht.
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