Hundeausbildung Zürcher Regierung gegen Abschaffung von Hundekurs-Obligatorium

SDA

2.11.2017 - 11:58

Zürich

Wer sich im Kanton Zürich einen Hund anschafft, soll nach Ansicht des Regierungsrates weiterhin Ausbildungskurse absolvieren müssen. Eine parlamentarische Initiative, die das Hundekurs-Obligatorium abschaffen will, wird vom Regierungsrat zu Ablehnung empfohlen.

In einem Gegenvorschlag beantragt der Regierungsrat jedoch ein vereinfachtes Ausbildungsobligatorium für Hundehalterinnen und Hundehalter, wie er am Donnerstag mitteilte. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates entschied knapp mit 8 zu 7 Stimmen, die parlamentarische Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und folgt damit dem Regierungsrat.

Die Kommissionsminderheit mit Mitgliedern von SVP und FDP unterstützt die Initiative und damit die Streichung des "Zwangs für Hundekurse". Im letzten Frühling hatte der Kantonsrat zwei parlamentarische Initiativen von SVP und FDP, die dann zu einer einzigen zusammengefasst wurden, mit 95 beziehungsweise 96 Stimmen vorläufig unterstützt.

Hundehaltung erlernt man nicht beiläufig

Vor einem Jahr haben die eidgenössischen Räte beschlossen, das bundesrechtliche Kursobligatorium aufzuheben. An der im Zürcher Hundegesetz verankerten Pflicht zur Absolvierung von Hundekursen soll nach Sicht des Regierungsrates festgehalten werden.

Einen Hund tiergerecht und sicher zu halten, sei keine Fertigkeit, die man natürlich oder beiläufig erwerbe. Sie müsse erlernt werden. Gute Hundehaltung erfordere besondere Kenntnisse, Aufmerksamkeit und Hingabe.

Einen Hund tiergerecht und sicher zu halten, setze dessen Sozialisierung mit Mensch und Tier - insbesondere mit anderen Hunden - voraus. Entfalle die Ausbildungspflicht, seien diese Voraussetzungen nicht mehr sichergestellt, schreibt der Regierungsrat.

Theoretische und praktische Ausbildung

Er setzt sich jedoch für ein neues, vereinfachtes Ausbildungskonzept ein. In einem Gegenvorschlag zur Initiative schlägt er vor, dass alle, die erstmals einen Hund halten, eine zwei Lektionen umfassende theoretische Hundeausbildung absolvieren müssen.

Eine Pflicht zur praktischen Ausbildung in sechs Lektionen, in der das tiergerechte und sichere Halten und Führen von Hunden vermittelt wird, soll für alle Hundehalterinnen und Hundehalter gelten, unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund gehalten haben oder nicht.

Die Ausbildung soll innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des Hundes bei anerkannten Hundeausbildnerinnen oder Hundeausbildner absolviert werden müssen.

Kommission: Kurse haben sich bewährt

Wie der Regierungsrat lehnt auch die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit die gänzliche Abschaffung der Hundekurse ab. Es mache keinen Sinn, die Kurse, die sich in der Praxis bewährt hätten, wenige Jahre nach ihrer Einführung wieder abzuschaffen. Sie unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrates.

Die Kommissionsminderheit sieht jedoch den Nutzen der Kurse als nicht erwiesen an. Die Zahl der Beissvorfälle sei seit der Einführung des Obligatoriums bei ungefähr gleichbleibender Anzahl Hunde nicht rückläufig. Die Pflicht, einen Hundekurs zu absolvieren, ist nach Ansicht der Kommissionsminderheit unverhältnismässig.

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