Zürich
Der Zürcher Regierungsrat befürchtet, dass eine Erhöhung der Franchisen zu einer Zusatzbelastung des Kantonshaushalts führen wird. Er beantragt dem Bund, dass der Finanzierungsschlüssel für Ergänzungsleistungen so geändert wird, dass sich aus der Franchisen-Erhöhung keine Mehrkosten für die Kantone ergeben.
Grundsätzlich teilt die Zürcher Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern die Haltung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), wie sie am Donnerstag mitteilte.
Sie geht im Bereich Sozialhilfe davon aus, dass die Einsparungen durch tiefere Prämien geringer ausfallen werden als die zusätzliche Belastung durch höhere Krankheitskostenvergütungen. Die Zahl der Sozialhilfebezüger werde wohl aufgrund der höheren Franchisen steigen.
Die Anhebung der Franchisen bedeute einerseits eine Erhöhung der Kosten zulasten der betroffenen Patientinnen und Patienten und andererseits eine Senkung der Kosten zugunsten der Krankenversicherung, ergänzt die Zürcher Regierung zur GDK-Stellungnahme.
Letzteres bewirke, dass die als Grundlage für die Berechnung der Ergänzugsleistungen dienende Durchschnittsprämie sinke, was auch sinkende Ergänzungsleistungen in diesem Bereich zu Folge habe. Andererseits führe die Erhöhung der Franchisen zu einer Erhöhung der Ergänzungsleistungen zulasten der Kantone.
Höhere Franchisen führten aber auch zu einer entsprechenden Erhöhung der ebenfalls von den Kantonen zu tragenden Sozialhilfekosten.
Eigenverantwortung der Versicherten stärken
Mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) will der Bund die Franchisen parallel zu den Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anheben. Mit diesem Mechanismus soll die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und die Inanspruchnahme von Leistungen verringert werden.
Neu soll im KVG festgeschrieben werden, dass der Bundesrat die Höhe der Franchisen regelmässig an die Entwicklung der durchschnittlichen Kosten je versicherte Person in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen hat.
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