Eine kantonale Regelung zu E-Zigaretten ist laut Zürcher Regierungsrat nicht notwendig. Bund und Branche hätten bereits Sofortmassnahmen zum Kinder- und Jugendschutz ergriffen und ausserdem stehe ein Bundesgesetz in Aussicht. Eine Motion verlangt, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine E-Zigaretten kaufen dürfen.
Seit Ende April dürfen elektronische Zigaretten und nikotinhaltige Liquids in der Schweiz verkauft werden. Allerdings fehlen auf Bundesebene zurzeit noch die rechtlichen Vorgaben unter anderem zum Jugendschutz, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Diese sollen im neuen Tabakproduktegesetz geregelt werden. Weil das Gesetz voraussichtlich erst Mitte 2022 in Kraft tritt, wollen verschiedene Kantone eigene Regelungen schaffen. Als erster Kanton hat das Wallis reagiert. Dort muss man 18 sein, um E-Zigaretten zu kaufen.
In Zürich gilt ein Verkaufsverbot für Raucherwaren an Jugendliche unter 16 Jahren. Die gleichen rechtlichen Vorgaben für E-Zigaretten verlangt nun eine Anfang September eingereichte Motion. Die Hersteller versuchten die neuen Produkte als "gesundes Rauchen" zu verkaufen, warnen die Motionäre.
Über die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen ist noch wenig bekannt. Ausserdem bestehe die grosse Gefahr, dass Kinder und Jugendliche nikotinabhängig werden und früher oder später zur Zigarette greifen, so ein Argument.
Selbstverpflichtung der Branche
Inzwischen hat die Branche auf die Kritik reagiert und sich an einem runden Tisch auf Vereinbarungen zum Jugendschutz geeinigt. Der Codex ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Danach verpflichten sich die Unterzeichner, keine E-Dampfgeräte und keine zu verdampfenden Liquids an Personen unter 18 Jahren abzugeben. Ausserdem wollen sie auf Werbung verzichten, die sich speziell an Minderjährige richtet.
Einen zweiten Codex hat der Branchenverband Swiss Vape Trade Association (SVTA) unterzeichnet. Darin verzichten die Parteien auf die Abgabe nikotinhaltiger Produkte an Minderjährige und auf die Abgabe nikotinfreier Liquids an Personen unter 16 Jahren.
Damit hätten Bund und Branche, die zum Kinder- und Jugendschutz erforderlichen Sofortmassnahmen grundsätzlich bereits ergriffen, schreibt der Regierungsrat. Dem vordringlichsten Anliegen der Motion werde damit Genüge getan.
Weil die Lösung allerdings auf einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Branche beruht, lasse sich noch nicht abschliessend beurteilen, ob die erhofften Ziele erreicht werden. Der Regierungsrat schlägt daher vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, damit die Entwicklung rund um die E-Zigaretten weiterverfolgt werden könne.
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