Zürich
"Fusion ist im Interesse des Kantons": Der Zürcher Regierungsrat hat den Zusammenschlussvertrag zwischen den Gemeinden Horgen und Hirzel genehmigt - allerdings unter dem Vorbehalt der Entscheide der noch laufenden Rechtsverfahren.
Der Regierungsrat habe den Zusammenschlussvertrag der Gemeinden Horgen und Hirzel geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass die geplante Fusion im Interesse des Kantons sei, teilte er am Donnerstag mit.
Nach Auffassung des Regierungsrats ist die neue Gemeinde in der Lage, ihre Aufgaben selbstständig zu erfüllen und der Bevölkerung zeitgemässe Dienstleistungen zu bieten. Er begrüsse den Zusammenschluss.
Die Regierung hat deshalb den Vertrag genehmigt, nachdem das Verwaltungsgericht Ende August eine Gemeindebeschwerde von Stimmberechtigten aus Hirzel abgewiesen und den Vertrag als rechtmässig beurteilt hatte. Dies allerdings unter dem Vorbehalt der Entscheide der noch laufenden Rechtsverfahren.
Die noch verbleibenden Rechtsmittel - die Fusionsgegner haben die Beschwerde inzwischen ans Bundesgericht weitergezogen - haben laut Regierungsrat keine aufschiebende Wirkung, "insbesondere der vom Bezirksrat Horgen neu zu beurteilende Stimmrechtsrekurs".
Er beantragt nun dem Kantonsrat, den Vertrag ebenfalls zu genehmigen, "damit der Zusammenschluss rechtzeitig auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten kann".
Gang durch die Instanzen
Die Stimmberechtigten haben sich im September mit einem Ja-Stimmenanteil von 78,6 Prozent in Hirzel und 57,3 Prozent in Horgen deutlich für die Fusion eingesprochen.
Es folgte jedoch eine Gemeindebeschwerde gegen den Zusammenschluss, die der Bezirksrat abwies. Dieser Entscheid landete anschliessend vor dem Zürcher Verwaltungsgericht: Der Entscheid des Bezirksrats sowie der Zusammenschlussvertrag seien für ungültig zu erklären und der Urnenentscheid müsse aufgehoben werden.
Das Verwaltungsgericht wies die Gemeindebeschwerde am 23. August in zweiter Instanz ab. Nun muss sich das Bundesgericht mit dem Fall beschäftigen.
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