Raumplanung Zürcher Regierung will Mehrwertausgleich auf 15 Prozent begrenzen

SDA

15.2.2018 - 12:07

Mit Ein- oder Umzonungen gewinnen Grundstücke viel an Wert. Der Bund will, dass Investoren einen Teil des Gewinns künftig an den Staat abliefern. Der Zürcher Regierungsrat will die Höhe dieser so genannten Mehrwertabgabe "pragmatisch" lösen - mit einer tiefen Abgabe und einem kantonalen Ausgleichsfonds. Es hagelt Kritik.

Die Vorgabe des Bundes ist zumindest bei Einzonungen klar: Investoren sollen künftig mindestens 20 Prozent des Bodenmehrwertes an den Staat abliefern. So soll verhindert werden, dass Private bei Bauprojekten nur Vorteile erzielen, die öffentliche Hand aber die Mehrkosten tragen muss, etwa weil Strassen und Schulen nötig werden.

Keine Vorgabe macht der Bund hingegen bei Um- und Aufzonungen. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie auch dort einen Teil des Mehrwertes abschöpfen wollen und wenn ja, wie viel.

Der Zürcher Regierungsrat teilte am Donnerstag mit, wie hoch diese Abgaben an die Gemeinden seiner Meinung nach sein sollen: Bei den Einzonungen soll es beim Bundes-Minimum von 20 Prozent bleiben.

Bei Um- und Aufzonungen soll der Ausgleich für die Gemeinden maximal 15 Prozent betragen. Investoren sollen diese 15 Prozent des Mehrwertes auch in Form von städtebaulichen Projekten abliefern können, also etwa mit Parks, Schulen oder Velostationen.

Fünf Prozent für den kantonalen Fonds

Der Kanton selber will allerdings auch noch Geld sehen: Bei Um- und Aufzonungen sollen weitere fünf Prozent in einen kantonalen Fonds fliessen. Diesen Fonds will der Regierungsrat einrichten, um einen gemeindeübergreifenden Ausgleich herzustellen.

Geäufnet werden soll dieser Geldtopf auch mit den Mehrwertabgaben von 20 Prozent, die der Bund bei Einzonungen vorschreibt. Gemeinden, die Areale auszonen, sollen Geld aus diesem Fonds beantragen können. Zudem sollen mit dem Fonds Raumplanungsprojekte bezahlt werden.

Der Gesetzesentwurf kommt in den kommenden Monaten in den Zürcher Kantonsrat. In Kraft gesetzt muss das Gesetz gemäss Bundesvorgabe am 30. April 2019 sein. Bis dann können Städte und Gemeinden ihre Gegengeschäfte mit den Investoren noch ohne Obergrenze aushandeln.

Städte unzufrieden

Es ist jetzt schon klar, dass die Diskussion hitzig wird. Denn bereits vor Monaten äusserten die Städte Zürich, Winterthur, Bülach und Regensdorf an einer gemeinsamen Medienkonferenz ihren Unmut über die regierungsrätlichen Pläne, die damals in Rohform vorlagen.

Die Städte kritisieren vor allem, dass der Regierungsrat den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen so tief ansetzt. Sie fordern eine Abgabe von bis zu 50 Prozent - also mehr Geld von den Investoren, die von Verdichtungsprojekten profitieren.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Fonds, den der Regierungsrat einrichten will. Weil ein Teil der Investorengelder in diesen Fonds fliessen soll, bleibt für die Gemeinden weniger übrig. Unklar sei auch, wie diese Gelder dann verteilt werden sollen - und wofür.

Kaum gab der Regierungsrat am Donnerstag seine definitive Gesetzesvorlage bekannt, hagelte es von Seiten der Städte erneut Kritik. Trotz der vielen kritischen Stellungnahmen müsse man nun leider feststellen, dass die wichtigsten kommunalen Anliegen in diese Vorlage kaum oder gar nicht eingeflossen seien, schreibt die Stadt Zürich in einer Stellungnahme.

Sie hofft nun auf den Kantonsrat. Dieser müsse das vorgelegte Gesetz ablehnen oder grundlegend überarbeiten. Würde der Rat eine komplette Überarbeitung verlangen, gibt es aber wohl ein Zeitproblem. Es ist fraglich, ob das Gesetz auf Ende April 2019 in Kraft treten könnte.

Auch in anderen Kantonen lässt das Thema Mehrwertausgleich die Wogen hochgehen, etwa im Kanton Zug, wo das Thema Verdichtung besonders aktuell ist. Dort konnte sich der Kantonsrat nicht auf einen Prozentsatz einigen und lehnte das gesamte Gesetz ab - auch den Teil, der vom Bund ohnehin vorgegeben ist. Nach dieser Bruchlandung muss die Zuger Regierung nun eine neue Vorlage ausarbeiten.

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