Der Zürcher Regierungsrat will den Polizeidienst nicht für Ausländerinnen und Ausländer öffnen. Wer als Polizist arbeiten wolle, könne sich ja einbürgern lassen, schreibt er in einer am Donnerstag publizierten Antwort auf ein Postulat von AL und GLP. Diese hatten gefordert, dass auch Ausländer mit Bewilligung C Polizisten werden können.
Es sei natürlich sinnvoll, wenn sich das Korps der Kantonspolizei aus Personen zusammensetze, die sich nach Geschlecht, Herkunft, beruflichem Werdegang und Ethnie unterscheiden. Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund würden wertvolle Dienste erbringen, nur schon wegen der Sprachkenntnisse.
Es gebe allerdings bereits heute viele Polizistinnen und Polizisten, welche die doppelte Staatsbürgerschaft hätten. Zudem könnten sich Interessentinnen und Interessenten ja um die schweizerische Staatsbürgerschaft bemühen, schreibt der Regierungsrat weiter.
Derzeit gebe es auch keinen Mangel an Kandidatinnen und Kandidaten für die Polizeiausbildung. Die Kantonspolizei sei in der komfortablen Lage, dass sie aus einer Vielzahl von Bewerbungen auswählen könne, schreibt die Regierung. Es gebe deshalb keinen Grund, auf das Schweizer Bürgerrecht als Voraussetzung zu verzichten.
Die Polizeiarbeit an der Front gilt als «hoheitliche Funktion», für die das Schweizer Bürgerrecht Voraussetzung ist. Nur Schweizer dürfen das staatliche Gewaltmonopol durchsetzen. Auch Richter und Staatsanwälte dürfen im Kanton Zürich nicht Ausländer sein. Ein Schweizer Pass ist auch bei ihnen Pflicht.
Der Kantonsrat wird in einer seiner nächsten Sitzungen darüber entscheiden, ob er das Postulat überweist oder nicht.
Schwyz akzeptiert «assimilierte Ausländer»
Auch in der Stadt Zürich ist ein identischer Vorstoss hängig. Dort forderten Gemeinderäte von GLP und Grünen, dass Ausländer mit Bewilligung C Polizist werden können. Wird das Anliegen auf Kantonsebene abgeschmettert, ist das Thema allerdings auch für die Stadt Zürich erledigt, weil sie keine eigene Regel einführen darf.
In anderen Kantonen wird die Zulassung toleranter geregelt: Im Kanton Schwyz beispielsweise können sich auch «assimilierte Ausländer» bewerben. In Basel-Stadt und im Jura steht der Polizeidienst auch Ausländern mit C-Bewilligung offen.
Zurück zur Startseite