Der Streit um den regionalen Richtplan zwischen dem Zürcher Gemeinderat und der Kantonsregierung dürfte vor dem Bundesgericht landen. Denn das Büro des Gemeinderates beantragt, den Entscheid des Verwaltungsgerichts weiterzuziehen. Das letzte Wort hat das Stadtparlament.
Der Streit um den regionalen Richtplan zwischen Stadt und Kanton war im Frühling 2016 entbrannt. Der Gemeinderat befasste sich damals intensiv mit der baulichen Planung in der Stadt Zürich für die nächsten 30 Jahre. Dabei wollte das Parlament dem Velo (Veloschnellrouten) mehr Platz geben, mehr Grünraum schaffen und Luftseilbahnen als Verkehrsmittel einplanen.
Die Kantonsregierung strich mehr als die Hälfte dieser Anliegen wieder aus dem Plan. Dieser sei nicht das richtige Instrument, um solche Wünsche festzuhalten.
Der Gemeinderat der Stadt Zürich rekurrierte daraufhin – entgegen dem Wunsch der Stadtregierung – beim Verwaltungsgericht. Dieses lehnte den Rekurs kürzlich ab. Die Kantonsregierung habe rechtmässig gehandelt, befanden die Richter.
Gegen das Urteil kann bis am 3. Mai Beschwerde eingereicht werden, wie das Büro des Gemeinderates am Donnerstag mitteilte. Die Mehrheit des Büros (SP, Grüne, AL, GLP) beantragt dem Stadtparlament, dies zu tun. Das Stadtparlament wird an seiner Sitzung vom 10. April darüber befinden.
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