Sozialhilfe Zürcher Sozialämter können Miete künftig selber überweisen

SDA

12.3.2018 - 10:21

Zürcher Gemeinden können die Mieten von Sozialhilfebezügern künftig direkt den Vermietern überweisen. Dies hat der Kantonsrat am Montag in erster Lesung mit 106 zu 65 Stimmen beschlossen. So werde sichergestellt, dass die Miete rechtzeitig bezahlt werde, fanden die Bürgerlichen. Entmündigend ist das nach Ansicht von Linken und CVP.

Auslöser für die Änderung des Sozialhilfegesetzes war eine Motion von SVP, FDP und GLP. Leider könnten viele Sozialhilfebezüger nicht mit Geld umgehen, begründete SVP-Kantonsrat Christian Mettler (Zürich), selber Immobilienverwalter, den Vorstoss. Es gebe häufig Zahlungsrückstände. Man wolle nur sicherstellen, dass diese Leute auch in Zukunft ein Dach über dem Kopf hätten.

Mit der Änderung werde sichergestellt, dass rechtzeitig bezahlt und die Sozialhilfebezüger den günstigen Wohnraum nicht verlieren würden, argumentierte Linda Camenisch (FDP, Wallisellen). Es sei zudem eine "Kann"-Formulierung. Die Gemeinden könnten also selber entscheiden, ob sie auf Direktzahlung setzen wollten oder nicht.

Direktzahlung bereits heute möglich

SP, Grüne, AL, EVP und CVP bezeichneten die Gesetzesänderung als entmündigend. Ziel der Sozialhilfe sei es doch, die Menschen so schnell wie möglich wieder in die Selbständigkeit zu führen, sagte EVP-Kantonsrat Markus Schaaf (Zell). Mit dieser Änderung werde ihnen aber jegliche Handlungskompetenz abgesprochen. "Hier wird ein fundamentaler Grundsatz der Sozialhilfe geritzt."

Die AL gab zu bedenken, dass die Direktzahlung auch aus datenschützerischer Sicht problematisch ist. Die Vermieter würden automatisch über die Sozialhilfeabhängikeit ihrer Mieter informiert, sagte Kaspar Bütikofer (Zürich). Dabei seien sie keiner Geheimhaltung verpflichtet, könnten also allen davon erzählen.

Neben inhaltlicher Bedenken ist die beschlossene Änderung nach Ansicht von SP, Grünen, AL, EVP und CVP auch noch komplett überflüssig. Bereits heute könnten Gemeinden "in begründeten Fällen" die Miete direkt einzahlen. "In begründeten Fällen" bedeutet, dass es Zahlungsrückstände gab, weil die Sozialhilfebezüger das Geld anderweitig ausgegeben hatten.

Verzicht auf Einzelfallprüfung

Solche Fälle gebe es natürlich, doch die grosse Mehrheit der Sozialhilfebezüger überweise ihre Miete korrekt, betonte die Grüne Kathy Steiner (Zürich). "Hier wird kein Missstand behoben." Die Gemeinden könnten neu aber auf die Einzelfallprüfungen verzichten und die Direktzahlung für alle Bezüger beschliessen.

SP-Regierungsrat Mario Fehr war vor zwei Jahren, als der Vorstoss erstmals auf die Traktandenliste kam, strikt gegen die Änderung. Mittlerweile beuge er sich der "normativen Kraft des Faktischen".

Diese Änderung sei aber kein Herzstück der sozialpolitischen Auseinandersetzung der kommenden Jahre, sagte Fehr weiter. Es gehe künftig vielmehr darum, ob man auf die Einhaltung der SKOS-Richtlinien verzichte. "Und das passiert nur über meine Leiche."

Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt.

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