Zürcher Krankenhäuser wollen den Spitalangestellten die Zeit für das Umziehen weiterhin nicht als Arbeitszeit vergüten. Sie lehnen eine entsprechende Forderung der Gewerkschaft VPOD ab.
Bezahlte Umkleidezeit würde den Spitälern Kosten in Millionenhöhe verursachen, die sich diese weder leisten könnten noch wollten, teilte der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK am Dienstag mit. In einem grossen Spital würden sich die Mehrkosten auf zehn bis 20 Millionen Franken belaufen, in einem Regionalspital auf drei bis vier Millionen.
Es bestehe kein Grund, die bestehende Regelung anzupassen, schreibt der VZK. Es sei Usanz in Spitälern, dass die Stempeluhr erst zu laufen beginne, wenn Mitarbeitende bereit seien für ihre Arbeit. Diese Regelung verletze das Arbeitsgesetz nicht. Der Verband ist zudem der Ansicht, dass Anpassungen von Arbeitsbedingungen nicht verordnet werden können.
Eine bezahlte Umkleidezeit fordert die Gewerkschaft VPOD. Nach deren Berechnungen addieren sich die täglichen Umkleide-Minuten im Jahr auf ganze zwei Wochen.
Unterstützung erfährt die Gewerkschaft vom Zürcher Regierungsrat. Dieser findet es naheliegend, dass das vom Arbeitgeber vorgeschriebene Umziehen grundsätzlich als Arbeitszeit gilt, wie aus einer am vergangenen Donnerstag publizierten Antwort auf eine Anfrage von SP, Grünen und EVP hervorgeht.
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