LiegenschaftenZürcher Stadtrat erhält mehr Spielraum bei Kauf von Liegenschaften
SDA
27.5.2020 - 20:48
Der Zürcher Gemeinderat hat die Kompetenz des Stadtrats erweitert. Bisher durfte dieser Liegenschaften im Wert von bis zu zwei Millionen Franken in Eigenregie erwerben. Diese Limite wurde am Mittwochabend aufgehoben. Das letzte Wort liegt beim Stadtzürcher Stimmvolk.
Der Zürcher Stadtrat kann seit 2002 Liegenschaften bis zwei Millionen Franken in Eigenregie kaufen. Viele Liegenschaften sind deutlich teurer. Das stellt den Stadtrat vor ein Problem: Bis 2050 muss er den Anteil an nicht renditeorientiert vermieteten Wohn- und Gewerberäumen auf ein Drittel erhöhen. In einer Motion wurde der Stadtrat darum beauftragt, dem Gemeinderat eine Änderung der Gemeindeordnung vorzulegen, um rasch und unkompliziert Liegenschaften in der Stadt Zürich zu erwerben.
In den letzten 15 Jahren musste er häufig von der Dringlichkeitsklausel Gebrauch nehmen, um für die Stadt notwendige Liegenschaften erwerben zu können. Damit umging er allerdings den Gemeinderat.
2017 kritisierte das Verwaltungsgericht die Verwendung dieses Vehikels. Der Stadtrat beantragte am Mittwochabend darum den Gemeinderat, eine Änderung der Gemeindeordnung zu bewilligen. Neu soll letztlich nicht mehr der Gemeinderat über den Kauf von Liegenschaften ab zwei Millionen Franken entscheiden. In dessen Kompetenz verbleibt die Entscheidung über Verkauf oder Tausch von städtischen Liegenschaften im Wert von über einer Million Franken.
Freipass oder Meilenstein
Die SVP stellte sich gegen die Weisung des Stadtrats, da dieser damit einen Freipass für unbeschränkte Land- und Liegenschaftskäufe erhielte. Die FDP betrachtete den Stadtrat als Preistreiber und sah keinen Grund, die bisherigen Spielregeln zu ändern. Der Gemeinderat solle auch in Zukunft über teure Liegenschaftskäufe abstimmen können.
Die Ratslinke hingegen nannte die Weisung einen Meilenstein. Durch die Kompetenzerweiterung des Stadtrats werde im heiss umkämpften Markt keine Zeit verloren. Der Stadtrat könne mit der geänderten Gemeindeordnung eine vernünftige Bodenpolitik verfolgen.
Die Ratsmehrheit unterstützte die Weisung des Stadtrats. Die Änderung der Gemeindeordnung unterliegt aber noch dem obligatorischen Referendum.
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