Die Zürcher Stimmberechtigten werden am 10. Februar 2019 über zwei Vorlagen befinden: Zum einen über das Hundegesetz, bei dem es um die obligatorischen Hundekurs geht, zum anderem über das Wassergesetz.
Das Hundegesetz kommt vors Volk, weil 62 Mitglieder des Kantonsrats das Behördenreferendum gegen die Abschaffung der Kurse ergriffen haben. Eine Mehrheit des Kantonsrats hatte im Mai die obligatorischen Ausbildungskurse für Halter von einem grossen Hund aus dem Hundegesetz gestrichen.
Eigentlich sah die Vorlage nur eine Lockerung vor, denn vom bestehenden Gesetz ist praktisch jedes zweite Frauchen und Herrchen betroffen. Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, dass nur noch Personen einen Kurs absolvieren sollen, die zum ersten Mal einen Hund der Rasseliste halten, also einen grossen und massigen Hund. Die bürgerliche Mehrheit strich die Kurse jedoch komplett.
Dagegen lancierte die SP das Referendum. Die Unterstützung kommt aber auch von EVP, BDP, EDU und einem Teil der GLP. Sie finden, diese Ausbildungskurse ganz abzuschaffen, komme nicht in Frage. Reduzieren ja, aber ein kompletter Verzicht sei falsch.
Teil-Privatisierung des Trinkwassers
Auch bei der zweiten Vorlage geht es um ein Behördenreferendum, ergriffen von Grünen, SP, AL, EVP und GLP. Streitpunkt ist die mögliche Teil-Privatisierung des Trinkwassers.
Streitpunkt beim neuen Wassergesetz ist vor allem ein Paragraf, in dem es um die "Aufgabenübertragung der Gemeinden" geht. Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Umständen Gemeinden ihre Wasserversorgung an juristische Personen - also private Unternehmen - auslagern können.
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