SozialdetektiveZürcher SVP will GPS-Tracker mit zweitem Anlauf verstecken
SDA
19.10.2020 - 11:13
Noch bevor die Zürcher Stimmberechtigten im März 2021 abstimmen, was Sozialdetektive dürfen und was nicht, hat die SVP am Montag bereits Anlauf für eine Verschärfung genommen. Per Parlamentarische Initiative versucht sie, das Anbringen von GPS-Trackern an Autos doch noch ins Gesetz zu bringen.
Die Parlamentarische Initiative (PI) von SVP und EDU wurde am Montag mit 73 Stimmen vorläufig unterstützt. Nötig dafür waren 60 Stimmen. Der Vorstoss geht nun an die zuständige Kommission, welche eine Vorlage ausarbeiten muss. Bis zur Volksabstimmung im März 2021 dürfte in dieser Hinsicht nun aber nicht viel passieren.
Dass die GPS-Tracker auf dem Weg der PI tatsächlich noch ins Gesetz kommen, darf bezweifelt werden, weil es dafür in der zweiten Runde mehr als nur 60 Stimmen braucht. Eine Ratsmehrheit wird die SVP bei diesem Thema jedoch kaum hinter sich sammeln können.
SVP kündigt Volksinitiative an
Erstunterzeichner Claudio Schmid (SVP) kündigte deshalb am Montag auch eine Volksinitiative an. «GPS-Tracker sind das wirksamste Mittel bei der Bekämpfung von Sozialhilfemissbrauch», begründete er seinen erneuten Vorstoss und die Ankündigung der Volksinitiative.
Er zeigte sich optimistisch, dass das Volk im März auf Seiten der Bürgerlichen ist und das «zu lasche» Gesetz ablehnt. Dann müsse man wohl wieder bei null beginnen, sagte Schmid weiter.
Zu sanfte Regelung
Der Kantonsrat hatte im Frühling die GPS-Tracker, mit denen Sozialhilfebezüger überwacht werden sollten, nicht in die Vorlage über die Kompetenzen von Sozialdetektiven aufgenommen. Auch sonst ist die Vorlage nach Ansicht der Bürgerlichen allzu zahnlos. So dürfen Sozialdetektive auch keine unangemeldeten Hausbesuche machen. Gemeinden müssen Observationen zudem vom Bezirksrat genehmigen lassen.
Auch für viele Gemeinden ist diese Regelung offensichtlich zu lasch. 49 von ihnen ergriffen das Referendum dagegen, weshalb nun das Volk im kommenden März das – vorerst – letzte Wort hat.
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