Sozialdetektive Zürcher Volk wird wohl über Sozialdetektive abstimmen

SDA

15.6.2020 - 17:40

Was dürfen Sozialdetektive und was nicht? Das letzte Wort haben voraussichtlich die Zürcherinnen und Zürcher. Die SVP will das Referendum gegen das neue Gesetz ergreifen. (Symbolbild)
Was dürfen Sozialdetektive und was nicht? Das letzte Wort haben voraussichtlich die Zürcherinnen und Zürcher. Die SVP will das Referendum gegen das neue Gesetz ergreifen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Sozialdetektive im Kanton Zürich dürfen keine unangemeldeten Hausbesuche machen, die Gemeinden müssen Observationen zudem vom Bezirksrat genehmigen lassen. Dies hat der Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung entschieden. Für die SVP ist das zu zahnlos. Sie will die Sache vors Volk bringen.

Seit drei Jahren ringt die Zürcher Politik um eine gesetzliche Grundlage für Sozialdetektive. Diese fehlte bisher, ist aber gemäss einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) dringend notwendig.

FDP und SVP reichten 2017 eine Parlamentarische Initiative ein, um eine solche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Mit dem bisherigen Ergebnis sind sie allerdings gar nicht zufrieden. Bereits in der ersten Lesung im November 2019 zog der links-grün dominierte Kantonsrat ihren Vorschlägen die Zähne.

Er entschied damals, dass Sozialdetektive zwar eingesetzt werden dürfen, diese aber keine unangekündigten Hausbesuche machen sollen. Zudem dürfen sie Autos nicht heimlich mit GPS-Trackern ausrüsten, um die Bewegungen der Sozialhilfebezüger zu orten.

Die Bürgerlichen wollten zudem, dass die kommunalen Sozialämter die Observationen im Verdachtsfall selbst anordnen können. Doch auch hier setzte sich die neue rot-grüne Mehrheit durch und übertrug diese Kompetenz dem Bezirksrat.

Bei dieser «sanfteren Variante» blieb es auch am Montag bei der zweiten Lesung. Sie wurde mit 88 zu 85 Stimmen gutgeheissen, sehr zum Ärger von FDP und SVP.

Die beiden Parteien hatten einen Rückkommensantrag gestellt, um zumindest über die Hausbesuche und die Bewilligung durch den Bezirksrat erneut abstimmen zu können.

Dieser Rückkommensantrag wurde auch gutgeheissen und es wurde erneut debattiert – am Ergebnis änderte dies jedoch nichts, obwohl ein Teil der CVP sich den Bürgerlichen anschloss. Die rot-grüne Mehrheit blieb gemäss SP-Sprecher beim «sorgfältig austarierten Vorschlag» der ersten Lesung.

Das letzte Wort hat nun voraussichtlich das Volk. SVP-Kantonsrat Claudio Schmid (Bülach) kündigte bereits während der Debatte an, dass das «Thema hier nicht beendet ist» und die SVP diesen Täterschutz nicht akzeptiere. Sie will nun das Referendum ergreifen.

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