Verkehrslärm Zürich: Anwohner im Brunaugebiet bekommen Recht und Tempo 30

SDA

15.7.2019 - 12:01

Erfolg für lärmgeplagte Anwohnerinnen und Anwohner im Zürcher Brunaugebiet: Die Stadt wird nun Tempo 30 anordnen. (Symbolbild)
Erfolg für lärmgeplagte Anwohnerinnen und Anwohner im Zürcher Brunaugebiet: Die Stadt wird nun Tempo 30 anordnen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Erfolg für die lärmgeplagte Bevölkerung in Zürich Wollishofen. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und 200 Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit einer Einsprache im Jahr 2016 Tempo 30 im Brunaugebiet verlangt. Der Stadtrat gibt ihnen nun Recht.

Ursprünglich wollte die Stadt bei der Strassenlärmsanierung auf eine Temporeduktion verzichten, weil sie auch den öffentlichen Verkehr trifft, wie der Stadtrat in einer Mitteilung vom Montag schreibt.

Dagegen hatten sich 200 direkt Betroffene gewehrt und geltend gemacht, dass rund 3000 Personen von übermässigem Lärm an der Waffenplatz-, Mutschellen- und Rieterstrasse betroffen seien. Ausserdem führten viele Schulwege über die Strassen.

Der Stadtrat hat die Situation nun neu beurteilt und die Vorteile der Lärmentlastung und höheren Verkehrssicherheit stärker gewichtet als die Nachteile für den öffentlichen Verkehr. Wie jüngste Erhebungen zeigen, werden mit der Temporeduktion tagsüber 26 Prozent und in der Nacht 33 Prozent der über dem Grenzwert belasteten Bevölkerung vor übermässigem Lärm geschützt, wie es in der Mitteilung heisst.

Ausserdem könnten die derzeit hohen Unfallzahlen in dem Gebiet gesenkt werden. Bei seinem Entscheid hat sich der Stadtrat auch an einem Urteil des Bundesgericht orientiert. Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements wird nun Tempo 30 anordnen.

Entscheid nach zwei Jahren und neun Monaten

Der VCS zeigte sich erfreut über den Entscheid, den der Stadtrat nun nach zwei Jahren und neun Monaten getroffen habe. Warum es dafür aber erst Einsprachen und Rekurse brauche, sei allerdings nicht nachvollziehbar, schreibt er in einer Stellungnahme. Schliesslich würden Bundesgerichtsentscheide auch für die Stadt Zürich gelten.

Das Gericht hatte festgestellt, dass die Verweigerung von Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme nur in Ausnahmefällen verfügt werden dürfe. Wenn man dies akzeptiere, müssten viele weitere Strassen ebenfalls Tempo 30 erhalten, schreibt der VCS.

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