Das Bundesamt für Verkehr (BAV) gibt zwischen Zürich und Schaffhausen den Güterzügen die Vorfahrt. Deshalb soll der Halbstundentakt der S3 nach Bülach nicht eingeführt werden. Aber der Kanton Zürich hat 345 Millionen Franken für den Ausbau der S3 gesprochen und der ZVV hat neue Doppelstockzüge bestellt, für die er nun keine Verwendung hat.
Das BAV erklärte am Montag in einer Mitteilung, bei einer Überbelegung der Bahnstrecke Zürich-Schaffhausen habe es nach dem Willen des Gesetzgebers dem Güterverkehr die Vorfahrt gegeben. Die halbstündlichen Zusatzzüge der S3 in den Stosszeiten zwischen Zürich und Bülach werden beim Fahrplanwechsel im Dezember 2018 nicht eingeführt.
Irritiert reagierte der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) auf den Entscheid aus Bern. In seiner Mitteilung schreibt er, die Planung für den Ausbau der S3 sei seit 2009 bekannt. Der Kanton Zürich hat fest mit dem Halbstundentakt gerechnet: Er hat 345 Millionen Franken an Finanzierungskrediten für Infrastrukturanpassungen gesprochen. Davon trägt er rund zwei Drittel.
Und: Der ZVV hat für die zusätzlichen S-Bahn-Kurse neue Doppelstockzüge bei der SBB bestellt. Für diese hat er aber keine Verwendung, wenn der Halbstundentakt zwischen Zürich und Bülach nicht umgesetzt wird.
"Stoppen kann man die Bestellung nicht mehr", sagte Stefan Kaufmann von der ZVV-Medienstelle gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Man habe wohl etwa für 28 Millionen Franken zu viel bestellt.
Nebenbei ist das Fahrplanverfahren für das Verbundangebot 2019 bereits abgeschlossen - der Halbstundentakt der S3 ist darin fest eingeplant und Busverbindungen sind darauf abgestimmt worden.
Der ZVV erklärt, auf die Begründung des Entscheids warten zu wollen und anschliessend allfällige Schritte zu beschliessen.
Dieses Vorgehen sei richtig, schreibt der Verband zur Förderung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich (VöV). Er ist irritiert über den Entscheid des BAV. Diese Hauruckübung dürfe die sorgfältige Angebotsplanung des ZVV nicht über den Haufen werfen.
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