Sexgewerbe Die Stadt Zürich will Kleinbordelle auch in Wohnquartieren erlauben 

SDA

21.11.2018 - 13:35

Kleine Salons sind in Zürich nun auch in Wohquartieren erlaubt. (Symbolbild)
Kleine Salons sind in Zürich nun auch in Wohquartieren erlaubt. (Symbolbild)
Bild: Keystone/Ennio Leanza

In der Stadt Zürich sollen sich kleine Bordelle neu auch in Wohnquartieren ansiedeln können. Ganz ohne den Segen der Behörden darf aber nach wie vor kein Sexsalon öffnen.

Prostituierte haben in Zukunft mehr Spielraum bei der Standortwahl für ihr Gewerbe. Neu sollen in der Stadt Zürich Kleinst-Sexsalons auch in Wohnzonen mit über 50 Prozent Wohnanteil zugelassen sein. Dafür muss die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst werden.

Bei sogenannten Kleinstsalons handelt es sich um maximal zwei Räume, in denen nicht mehr als zwei Prostituierte arbeiten dürfen. Diese Kleinstsalons benötigen keine polizeiliche Bewilligung, wohl aber eine Baubewilligung, wie die Stadt mitteilte.

Die Prostituierten sind in Kleinstsalons besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt. In der Regel können sie hier wirtschaftlich unabhängig und selbstverantwortlich arbeiten.

Damit nicht mehrere Kleinstsalons in eine Liegenschaft ziehen und dadurch die Wohnbevölkerung beeinträchtigen, soll bei der Bewilligung besonders auf die Einhaltung der jeweiligen Wohnanteilspflicht geachtet werden. Der Gemeinderat muss der Anpassung der BZO noch zustimmen.

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