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Religionsgemeinschaften Zürich will Kirchen weiterhin mit 50 Millionen Franken entschädigen
Der Kanton Zürich will die fünf anerkannten Religionsgemeinschaften weiterhin mit jährlich 50 Millionen Franken unterstützen. Er entschädigt damit deren Leistungen, die für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung sind.
Seit 2010 erhalten die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft, die Christkatholische Kirchgemeinde, die israelitische Cultusgemeinde und die Jüdische Liberale Gemeinde einen kantonalen Kostenbeitrag.
Dieser Beitrag soll auch in der Periode von 2020 bis 2025 unverändert bei insgesamt 50 Millionen Franken im Jahr bleiben. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat für die sechs Jahre einen Rahmenkredit über 300 Millionen Franken.
Die fünf anerkannte Körperschaften "erbringen vielfältige Leistungen, darunter auch viele Angebote mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur", hält der Regierungsrat in seinem am Donnerstag veröffentlichten Antrag fest.
Diese Angebote seien nicht nur den jeweiligen Kirchenmitgliedern, sondern der Gesamtbevölkerung zugänglich. "So leisten die kirchlichen Körperschaften Jugendarbeit, bieten Konzerte, Jobbörsen und Mittagstische an oder organisieren Deutschkurse für Migranten und Betreuungsangebote für Kinder."
Im vergangenen Jahr wurden Umfang, Bedeutung und Qualität der kirchlichen Tätigkeiten in einer Studie der Universität Zürich erstmals umfassend erhoben. Diese Studie zeigte, dass der Aufwand der Kirchen für die Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung mit zusammen 61 Millionen Franken höher ausfällt, als die kantonalen Kostenbeiträge ausmachen.
SDA