Ein Bundesgericht in Las Vegas hat eine Vergewaltigungsklage gegen den portugiesischen Fussball-Star Cristiano Ronaldo abgewiesen. Die Richterin machte das rechtswidrige Verhalten des Anwalts von Klägerin Kathryn Mayorga für die Einstellung verantwortlich.
Der Anwalt habe wiederholt auf «gehackte» vertrauliche Dokumente zurückgegriffen, erklärte die Richterin. Durch diesen «Missbrauch und die eklatante Umgehung eines ordnungsgemässen Gerichtsverfahrens» habe die Klägerin die Chance verloren, «diesen Fall weiterzuverfolgen». Ein Strafverfahren war bereits vor drei Jahren mangels Beweisen eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung Ronaldos damals als unwahrscheinlich eingestuft.
Das inzwischen 37-jährige Ex-Model aus Nevada wirft Ronaldo vor, sie 2009 in einem Hotelzimmer in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Mayorga hatte danach Anzeige erstattet und war ärztlich untersucht worden. Sie schloss aber später eine Schweigevereinbarung mit Ronaldo ab und erhielt nach eigenen Angaben 375'000 Dollar. Der Fussballer hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und beteuert, der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Nachdem Mayorga ihre Vorwürfe 2018 infolge der Enthüllungen der #MeToo-Bewegung erneuerte, wurden die Ermittlungen bis zur Einstellung des Strafverfahrens 2019 wieder aufgenommen. In dem Zivilverfahren forderten Mayorgas Anwälte bis zu 200 Millionen Dollar Entschädigung von Ronaldo wegen anhaltender psychischer Probleme ihrer Mandantin.
Bereits im vergangenen Oktober hatte ein US-Richter die Einstellung auch des Zivilprozesses empfohlen. Er begründete seine Empfehlung damit, dass Mayorgas Anwalt Leslie Stovall die Entschädigungsklage auf Kommunikation zwischen Ronaldo und seinem Anwaltsteam stütze, die durch die «Football Leaks»-Enthüllungen öffentlich geworden war. Der Austausch zwischen Verteidigern und ihren Mandanten stehe aber unter besonderem Schutz. Richterin Dorsey folgte nun der Argumentation ihres Kollegen.