Im Prozess wegen Gruppenvergewaltigung hat das Kassationsgericht in Italien die Berufung des brasilianischen Fussballers Robinho abgewiesen.
«Die Berufung ist unzulässig», erklärte ein Sprecher des höchsten italienischen Gerichts auf Nachfrage am Mittwochabend in Rom. Damit bestätigten die Richter die Urteile aus den Vorinstanzen. Ob der heute 37-Jährige seine Strafe antreten wird, blieb offen. Dafür müsste die italienische Justiz die Auslieferung bei den brasilianischen Behörden beantragen.
Robinho wurde zuerst 2017 in Mailand zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Ex-Milan-Stürmer vom habe 2013 zusammen mit fünf anderen Männern eine Frau in einer Disco der norditalienischen Metropole vergewaltigt, urteilte damals das Gericht. Bei der Vergewaltigung sollen sie die damals 23-Jährige betrunken und wehrlos gemacht haben. Der Verteidiger des Spielers kündigte damals an, das Urteil ersten Grades anzufechten.
Unter dem Druck von Sponsoren und Fans wurde im Oktober 2020 der Vertrag zwischen dem FC Santos und Robinho nach nur rund einer Woche ausgesetzt und dann aufgelöst. Das brasilianische Sportportal «Globoesporte» hatte den Inhalt von Audiomitschnitten mit pikanten Details und expliziten Aussagen veröffentlicht, die die italienische Justiz für das Urteil gegen Robinho verwendet haben soll. In einem Schreiben der Anwälte, aus dem «Globoesporte» zitierte, wies Robinho die Vorwürfe damals erneut zurück. Er sei sexuelle Beziehungen immer einvernehmlich eingegangen.
Robinho, der in Brasilien lebt, kann nicht ausgeliefert werden; die Verfassung des Landes verbietet die Auslieferung von Brasilianern. Sollte er dort bleiben, ist es quasi unmöglich, dass Robinho festgenommen wird, um die Strafe abzusitzen. Es sei denn, er reist ins Ausland und Italien erlässt einen internationalen Haftbefehl.