Saftige Geldbusse Das Abbrennen einer Pyro-Fackel hat für Xhaka strafrechtliche Folgen

Luca Betschart

11.11.2025

Hier zündet Taulant Xhaka die Pyro-Fackel an

Hier zündet Taulant Xhaka die Pyro-Fackel an

An der Meisterfeier vom Sonntagabend zündete Taulant Xhaka eine Pyro-Fackel, die ihm von den Fans zugeworfen wurde. Das Video zeigt, wie er vorher die Fans mit Handzeichen darum gebeten hat.

12.05.2025

Für Taulant Xhaka bleibt das Abbrennen einer Pyro-Fackel an der Meisterfeier des FC Basel im vergangenen Mai nicht ohne strafrechtliche Folgen. Der 34-Jährige wird wegen des Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz gebüsst.

Luca Betschart

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  • Taulant Xhaka zündete an der Meisterfeier des FC Basel im Mai dieses Jahres eine Pyro-Fackel. Das bleibt nicht ohne strafrechtliche Folgen. 
  • Die Basler Staatsanwaltschaft spricht einen Strafbefehl wegen des unbefugten Umgangs mit pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des Sprengstoffgesetzes aus.
  • Xhaka wird zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 2510 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

An der Meisterfeier des FC Basel auf dem Barfüsserplatz im Mai 2025 mischt Taulant Xhaka an vorderster Front mit, lässt sich zu Schmähgesängen gegen GC und den FCZ hinreissen und zündet schliesslich auf dem Balkon des Restaurants Papa Joe's eine Pyro-Fackel. Am Tag danach folgt die Entschuldigung via Instagram, dennoch hat die Aktion Konsequenzen.

Die Liga bestraft die FCB-Klublegende bereits im vergangenen Mai mit einer Spielsperre, einer Busse in Höhe von 7500 Franken und 18 Stunden gemeinnütziger Arbeit zugunsten des Fussballs. Nun wird der 34-Jährige auch strafrechtlich belangt und erhält von der Basler Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen des unbefugten Umgangs mit pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des Sprengstoffgesetzes. Das berichtet die «BZ Basel».

Gemäss Strafbefehl habe Xhaka inmitten weiterer Personen die Notsignalfackel entzündet und sie schliesslich auf den Boden fallen lassen, wo sie weiter brannte und sich kaum löschen liess. Die Staatsanwaltschaft verhängt deshalb eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 2510 Franken. Die Probezeit wird von zwei auf drei Jahren verlängert. Das heisst: Verstösst Xhaka in den nächsten drei Jahren erneut gegen das Gesetz, würde die gesamte Geldstrafe von rund 75'000 Franken fällig.

Bei einer bedingten Geldstrafe wird üblicherweise zusätzlich eine Verbindungsbusse in der Höhe von rund einem Fünftel der Geldstrafe fällig. Demnach muss Xhaka gut 15’000 Franken bezahlen. Gegen den Strafbefehl hat er keine Einsprache erhoben, somit ist das Urteil rechtskräftig.

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