Nach den Szenen im Cup-Halbfinal 2023 zwischen Winterthur und Servette hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen mutmasslichen Pyro-Werfer erhoben. Dem Mann wird unter anderem versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen
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- Ein Servette-Fan soll beim Cup-Halbfinal eine brennende Pyrofackel in die Zuschauer geworfen haben.
- Mehrere Personen wurden leicht verletzt, darunter auch Frauen und Kinder.
- Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte erhoben.
Nach den Ausschreitungen beim Cup-Halbfinal zwischen dem FC Winterthur und Servette Genf im Frühling 2023 hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich nun Anklage gegen einen mutmasslichen Randalierer erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, eine brennende Pyrofackel gezielt in den Zuschauerrang geworfen zu haben. Dabei sollen mehrere Menschen, darunter auch Kinder und Frauen, leicht verletzt worden sein.
Die Szene hatte damals landesweit Empörung ausgelöst. Nach dem Schlusspfiff des Spiels, das Servette mit 1:0 gewann, stürmten mehrere Genfer Anhänger aus dem Gästeblock auf den Rasen. Zwei von ihnen warfen brennende Pyros – eine traf eine Werbebande, die andere durchschlug ein Fangnetz und landete mitten im Heimfanblock.
Laut Mitteilung soll der Beschuldigte nach Spielende den Gästesektor überwunden, sich aufs Spielfeld begeben und von dort die brennende Fackel in den dicht gefüllten Zuschauerbereich geworfen haben. Laut Anklage nahm er dabei die Verletzung von Anwesenden in Kauf.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zudem vor, sich auch nach dem Wurf an weiteren Ausschreitungen beteiligt zu haben – sowohl im Stadion als auch später am Bahnhof Winterthur. Dort sei es ebenfalls zu Zusammenstössen mit Sicherheitskräften gekommen.
Der Mann muss sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung, mehrfachen Landfriedensbruchs, und Drohung und Gewalt gegen Beamte vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung. Wann der Prozess stattfinden wird, ist derzeit noch offen.