Tennis-Profi Alexander Zverev soll eine Geldstrafe von 450 000 Euro wegen Körperverletzung zahlen. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hat, kommt es nun zum Prozess.
Tennis-Olympiasieger Alexander Zverev kommt in Berlin vor Gericht. Der Prozess gegen ihn soll am 31. Mai beginnen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag auf Nachfrage mitteilte. Hintergrund ist ein Strafbefehl, den das Amtsgericht im Oktober 2023 gegen den Profisportler verhängt hatte.
Demnach soll Zverev eine Geldstrafe von 450 000 Euro (90 Tagessätze zu je 5000 Euro) wegen Körperverletzung zahlen. Der Tennisspieler weist den Vorwurf jedoch zurück und hat Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess.
Dafür sind nach Angaben der Gerichtssprecherin zunächst acht Verhandlungstage bis zum 19. Juli geplant. Wer als Zeuge gehört werden soll, sei noch nicht festgelegt. Da es um einen Strafbefehl gehe, könne sich Zverev durch einen Anwalt vertreten lassen, erklärte die Sprecherin. «Ein persönliches Erscheinen ist nicht angeordnet.»
Zverev: «Ich weise die Vorwürfe komplett zurück»
Dem 26-Jährigen wird zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites eine Frau körperlich misshandelt zu haben. Die mutmasslich Geschädigte tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung.
Die Anwälte des Profisportlers hatten im vergangenen Oktober anlässlich der Bekanntgabe des Gerichts mitgeteilt, die dem Strafbefehl zugrundeliegenden Behauptungen seien bereits durch ein Gutachten eines Berliner Rechtsmediziners widerlegt worden. Das Verfahren leide «unter schwersten Verfahrensverstössen». Zverev werde dagegen mit «allen Mitteln» vorgehen, hiess es in einer Pressemitteilung der Zverev-Rechtsanwälte.
Zverev selbst hatte sich im Juli 2023 beim Turnier in Hamburg erstmals öffentlich zu dem Vorwurf geäussert. Damals sagte er: «Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen.»