Leichtathletik Beschwerde abgewiesen: Bundesgericht entscheidet gegen Semenya

SDA

8.9.2020 - 21:07

Caster Semenya muss vor Gericht eine Niederlage einstecken.
Caster Semenya muss vor Gericht eine Niederlage einstecken.
Source: Getty

Die zweifache 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya muss auf juristischem Terrain eine Niederlage einstecken. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde ab.

Semenya hat den Kampf gegen das DSD-Reglement von World Athletics und den darin festgelegten maximalen Testosteronspiegel bei Frauen mit ihrer Genvariante verloren.

Die Südafrikanerin und ihr nationaler Leichtathletikverband hatten beim Schweizer Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts (TAS) eingereicht. Das Bundesgericht kann die Urteile des TAS jeweils lediglich auf die Frage hin prüfen, ob grundlegende und weithin anerkannte Prinzipien der Rechtsordnung verletzt wurden.

Dies sei vorliegend nicht der Fall, hat das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Vielmehr habe das TAS zahlreiche Experten zum Thema angehört. Es sei zum Schluss gelangt, dass der Testosteronspiegel der Hauptfaktor für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Geschlechter in der Leichtathletik sei.

Frauen wie Semenya mit der Genvariante «46 XY DSD» würden einen mit Männern vergleichbaren Spiegel aufweisen, was ihnen einen unüberwindbaren Wettbewerbsvorteil verschaffe.

Fairness angestrebt

Um die Fairness im Wettkampf zu gewährleisten, legte der Weltverband der Leichtathleten im April 2018 in seinem sogenannten DSD-Reglement fest, dass der Testosteronspiegel bei Frauen mit der Genvariante 46 XY DSD sechs Monate vor einem Wettkampf auf einen bestimmten Wert zu senken ist. Diese Regelung focht Semenya an.

Laut Bundesgericht ist die Fairness in einem sportlichen Wettkampf ein legitimes Anliegen und ein zentrales Prinzip des Sports. Das TAS habe nicht nur das öffentliche Interesse berücksichtigt, sondern auch die privaten Interessen der anderen in der Kategorie Frauen laufenden Athletinnen.

Persönlichkeit nicht verletzt

Weiter führt das Bundesgericht aus, dass die Persönlichkeit und Menschenwürde von Semenya nicht verletzt worden sei. Zwar stellten die medizinischen Abklärungen und die allenfalls notwendige medikamentöse Senkung des Testosteronspiegels einen erheblichen Eingriff in die körperliche Integrität der Athletin dar.

Dabei sei jedoch zu beachten, dass dies nicht gegen ihren Willen geschehen könne. Auch stehe es ihr frei, auf die Senkung des Testosteronspiegels zu verzichten.

In Tokio 2021 doch dabei?

Bereits vergangenen März hatte Semenya erneut bekräftigt, dass sie die Hormoneinnahme ablehne. Sie plant deshalb, in Tokio 2021 über 200 m an den Start zu gehen. Denn das DSD-Reglement bezieht sich nur über die Strecken von 400 m bis zu einer Meile.

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