Leichtathletik Gerichtshof für Menschenrechte: Schweiz hat Athletin diskriminiert

ot

11.7.2023 - 10:44

Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya an einer Pressekonferenz in Zürich. (Archivbild)
Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya an einer Pressekonferenz in Zürich. (Archivbild)
Keystone

Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Schweiz diskriminiert worden. Sie war an der Teilnahme von Rennen gehindert worden, weil sie eine Behandlung zur Senkung des Testosteronspiegels ablehnte.

In dem Rechtsstreit gegen die Schweiz sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die 32-jährige Mittelstreckenläuferin als diskriminiert an, wie der Gerichtshof am Dienstag bekannt gab.

Die Schweizer Justiz hatte 2020 eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (TAS) bestätigt, die eine Regelung des Internationalen Leichtathletikverbands für gültig erklärt hatte. Gemäss den Vorgaben musste die hyperandrogene Athletin und zweifache Olympiasiegerin im 800-Meter-Lauf eine Hormonbehandlung zur Senkung ihres Testosteronspiegels einnehmen, wenn sie auf ihrer Strecke antreten will.

Semenya gewann im letzten Jahrzehnt an den Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und weiteren Wettbewerben zahlreiche Goldmedaillen über 400, 800 und 1500 Meter.

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