Tierquälerei Winterthurer Gericht spricht überforderte Hundehalterin schuldig

fn, sda

8.4.2024 - 09:17

Eine Rentnerin muss sich wegen ihrer "Hundeerziehung" vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Sie hatte ihren Sennenhund mit der Leine am Kofferraum ihres Autos befestigt und das Tier hinter sich hergeschleift. (Symbolbild)
Eine Rentnerin muss sich wegen ihrer "Hundeerziehung" vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Sie hatte ihren Sennenhund mit der Leine am Kofferraum ihres Autos befestigt und das Tier hinter sich hergeschleift. (Symbolbild)
Keystone

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Montag eine knapp 68-jährige Hundehalterin zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Die Frau hatte ihre Sennenhündin hinten am Auto festgebunden und mitgeschleift, weil das Tier nicht hatte einsteigen wollen.

8.4.2024 - 09:17

Das Bezirksgericht sprach die Rentnerin wegen Tierquälerei schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 140 Franken. Dazu kommt eine Busse von 1400 Franken.

Das Gericht kam zum Schluss, dass die Hundehalterin eventualvorsätzlich vorging. «Wer sich so verhält, nimmt in Kauf, dass sich der Hund verletzt», sagte die Richterin.

«Sennenhund war ungeeignet»

Eine grosse kriminelle Energie erkannte das Gericht bei der Seniorin zwar nicht. «Sie wollten dem Hund nichts Böses.» Allerdings habe die Halterin eine ganze Reihe falscher Entscheidungen getroffen, angefangen bei der Auswahl der Rasse. «Der Sennenhund war völlig ungeeignet für Sie», sagte sie zur Witwe.

Sie habe sich – ohne Hundeerfahrung zu besitzen – für eine Hündin entschieden, die im Alter von 1,5 Jahren bereits 45 Kilogramm schwer war. Sennenhunde gelten zudem als eher stur und sind Arbeitstiere. Sie müssen körperlich und geistig ausgelastet werden.

«Sie waren gar nicht in der Lage, dieses Tier zu halten», sagte die Richterin. Die Beschuldigte besuchte zwar mehre Hundekurse, in denen auch das Autofahren ein Thema war, allerdings hatten diese nicht den gewünschten Effekt. Die Hündin schnupperte lieber an Pferdeäpfeln. Sie hochzuheben war der Seniorin jedoch nicht möglich.

«Ich hatte das Gefühl, ich schaffe das»

«Ich wusste, dass sie gross wird. Aber ich hatte das Gefühl, ich schaffe das», sagte die Beschuldigte unter Tränen. Sie habe sich so sehr einen Begleiter für lange Spaziergänge gewünscht, sagte die Witwe, die alleine in einem grossen Haus mit Garten wohnt.

Sie sei an diesem Tag unfähig gewesen, klar zu denken. «Ich war krank, musste dringend auf die Toilette und wollte nur nach Hause.» Dass ihre angebundene Sennenhündin hinter dem fahrenden Auto irgendwann nicht mehr mithalten konnte, habe sie nicht gesehen. Ein Zeuge hatte die Abschleppaktion aber beobachtet.

Dieser sagte aus, dass die Sennenhündin über eine Strecke von etwa 300 Meter angebunden war. Als sie nicht mehr mithalten konnte, wurde die Hündin mitgeschleift, bis sie sich selber aus ihrem Brustgeschirr befreien konnte. Mit verletzten Pfoten und blutenden Schürfwunden blieb sie schliesslich auf der Strasse liegen.

Seit diesem Tag sah die Beschuldigte ihre Hündin nicht wieder. Das Veterinäramt beschlagnahmte sie am gleichen Tag. Heute hält die Frau keine Tiere mehr. Die Hündin trug keine bleibenden Schäden davon.

«Hätte sie einen Pudel gewählt»

«Hätte sie einen Pudel oder eine der vielen anderen kleineren Rassen gewählt, wären wir heute nicht hier», sagte die Staatsanwältin. Auch kleine Hunde könnten unzählige Kilometer gehen und seien dabei auch noch schneller als eine ältere Dame. «Aber es musste aus optischen Gründen ja unbedingt ein Sennenhund sein.»

Die Staatsanwältin hatte eine schärfere Strafe gefordert: eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken. Das Gericht folgte dem Antrag jedoch nur beim Straftatbestand Tierquälerei. Die Strafe selber fiel mit der Geldstrafe deutlich milder aus.

Der Anwalt der Rentnerin plädierte auf fahrlässige Tierquälerei. Es gebe Fälle, bei denen Hunde aus Faulheit mit dem Auto Gassi geführt würden. «Meine Mandantin hat aber aus Überforderung gehandelt.» Sie sehe inzwischen ein, dass sie als Halterin für einen jungen Sennenhund nur eingeschränkt geeignet gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rentnerin könnte es noch weiterziehen.

fn, sda