Serafe-Gebühr Unternehmer wird gebüsst, weil er Arbeitshandy zu Hause hatte

aru

10.4.2024

Böse Überraschung für einen Berner Unternehmer: Er muss die Serafe-Gebühr bezahlen, obwohl er privat über kein empfangfähiges Gerät verfügt.
Böse Überraschung für einen Berner Unternehmer: Er muss die Serafe-Gebühr bezahlen, obwohl er privat über kein empfangfähiges Gerät verfügt.
Quelle: KEYSTONE/ Gaetan Bally

Bis auf sein Firmenhandy verfügt ein Mann aus dem Kanton Bern über keine Geräte, mit denen TV, Radio oder Internet empfangen werden kann. Dennoch wird er zu einer Serafe-Busse verknurrt.

aru

10.4.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Mann wird wegen Serafe-Gebühren kontrolliert. Gefunden wird sein Arbeitshandy. Dennoch muss er zahlen.
  • Satte 800 Franken kostet es den Mann, dass er sein Arbeitshandy mit nach Hause genommen hat.
  • Ob er das Urteil an die nächste Instanz weiterzieht, ist noch offen.

Für einen Geschäftsmann aus dem Kanton Bern gab es vergangene Woche eine saftige Geldstrafe. Das Regionalgericht Oberland verknurrte ihn zu einer Zahlung von 800 Franken. Der Grund dafür? Er hatte sein Firmenhandy mit nach Hause genommen und wurde wegen der Mediengebühren (Serafe) kontrolliert. Dies berichtet der «Frutigländer».

Für sein Unternehmen entrichtet der 75-Jährige die Mediengebühr. Mehrere Mitarbeiter würden am Arbeitsplatz oder auf der Baustelle Radio hören.

Weil er einen Grossteil seiner Zeit im Büro sei, besitze er zu Hause weder Radio noch Fernseher oder Computer, wie es weiter heisst. «Ich gehe nur nach Hause zum Essen und Schlafen», so der Unternehmer. Auch ein privates Mobiltelefon besitzt der Mann nicht.

Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) war es zwischen 2019 und 2023 möglich, sich von der Serafe zu befreien. Dies, wenn man im Privathaushalt keine entsprechenden Geräte besitzt.

Was der Mann aber nicht wusste: Serafe händigte dem Bundesamt für Kommunikation alle Adressen aus, die das Opting-out beantragt hatten. Es führte systematische Kontrollen durch. Seit Anfang 2024 besteht die Möglichkeit eines solchen Opting-outs nicht mehr.

Im November 2022 erschien schliesslich eine Bakom-Mitarbeiterin vor der Tür des Unternehmers und wollte die Räume kontrollieren. Der Rentner verweigerte den Zutritt mit dem Verweis, er sei auf dem Weg zu einem wichtigen Termin.

SRF-App gefunden auf Arbeitshandy

Einige Monate später, im März 2023, erschien dieselbe Kontrolleurin erneut. Der Mann bat die Frau, ihm ihren Ausweis zu zeigen. Anschliessend machte er mit seinem Arbeitshandy ein Foto davon, woraufhin sie dieses Telefon kontrollierte. Darauf fand sie Apps von SRF und anderen regionalen Medien.

Gegen den Strafbescheid erhob der Unternehmer Einsprache. Am vergangenen Donnerstag fand schliesslich die Hauptverhandlung am Regionalgericht Oberland in Thun statt. Wie das Bakom dem «Frutigländer» schreibt, sei dies erst der zweite vergleichbare Gerichtsfall schweizweit.

Busse empfindet der Mann als ungerecht

In Thun erschien der Mann ohne Anwalt, jedoch bestens vorbereitet. Er betonte, dass er das Geschäftshandy nur zum Telefonieren benutze und sonst keine Medien darüber konsumiere.

Die Busse empfinde er als ungerecht, da er die Mediengebühr für das Handy als Unternehmer stets bezahlt habe. Zweimal für dasselbe zahlen? «Für mich hört die Logik da auf, wo die Juristen eingreifen.»

Die Rechtslage sei jedoch klar, sagte die Gerichtspräsidentin. «Das Gericht kann das Gesetz nicht ändern.» So wurde der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von 800 Franken – möglich wären 5000 Franken – sowie zu den Untersuchungs- und den Gerichtskosten von 2860 Franken verurteilt.

In der Begründung schrieb die Gerichtspräsidentin, dass die Besitzverhältnisse des Telefons für die Abgabepflicht unerheblich sei. Wäre dies anders, würde kein Geschäftsinhaber mehr dir RTVG-Gebühr bezahlen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weshalb der Mann es ans Obergericht weiterziehen kann.


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