Crypto-Affäre Sonderermittler nimmt die rechte Hand von Cassis in den Fokus

uri/SDA

14.7.2022

Markus Seiler war Chef des Nachrichtendienstes des Bundes. Seit November 2017 ist er Generalsekretär des EDA. (Archiv)
Markus Seiler war Chef des Nachrichtendienstes des Bundes. Seit November 2017 ist er Generalsekretär des EDA. (Archiv)
Bild: Keystone

Im Zuge der Crypto-Affäre hat Sonderermittler Peter Marti mehrere Strafverfahren gegen hohe Bundesbeamte eingeleitet. Angeblich ermittelt er auch gegen Markus Seiler, die Nummer 2 im Aussendepartement.

uri/SDA

14.7.2022

Gegen den ehemaligen Geheimdienstchef und heutigen Generalsekretär im Aussendepartement, Markus Seiler, wird laut Recherchen des «Tages-Anzeigers» ermittelt. Demnach führt der Winterthurer Peter Marti als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes Strafverfahren gegen Seiler und einen weiteren Mitarbeiter des Aussendepartements wegen mutmasslicher Amtsgeheimnisverletzung in der sogenannten Crypto-Affäre.

Das EDA bestätigte, dass gegen zwei Personen ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung laufe. Das Amt betont: «Beide Personen kooperieren vollumfänglich mit den Strafverfolgungsbehörden und halten fest, dass sie keine Amtsgeheimnisverletzung begangen haben.»

Wie der «Tages-Anzeiger» aufgrund seiner Recherchen berichtet, sei die Polizei bereits im Frühling an Seilers Privatadresse vorgefahren und habe diesen später ins Aussendepartement begleitet und Einsicht in dessen elektronische Kommunikation gefordert.

Verfahren gegen mehrere Bundesangestellte 

Schon zuvor habe Sonderermittler Marti beim E-Mail-Provider des EDA die Herausgabe der Kommunikation der betroffenen Mitarbeiter verlangt. Die E-Mails seien indes standardmässig verschlüsselt gewesen. Wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt, habe sich Seiler kooperativ gezeigt und habe die entsprechenden Passwörter eingegeben, um den Ermittlern Zugang zur Korrespondenz zu geben.

Am selben Tag sei er als Beschuldigter einvernommen vernommen worden, habe aber sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und ein Missverständnis geltend gemacht haben.

Marti wurde eingesetzt, um abzuklären, ob Erkenntnisse aus einer Untersuchung des Parlaments zur Crypto-Affäre illegal an die Öffentlichkeit gelangt sind.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte in der Affäre Verfahren gegen mehrere Bundesangestellte genehmigt. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nannte das Departement die Namen der betroffenen Angestellten nicht. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

«Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses»

Zuletzt hatte der «SonntagsBlick» darüber berichtet, dass Peter Lauener, der ehemalige Mediensprecher von Bundesrat Alain Berset, wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zuge der Crypo-Affäre zeitweise in Untersuchungshaft gekommen sei.

Das EJPD teilte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, es habe «beamtenrechtliche Ermächtigungen zur Strafverfolgung von mehreren Mitarbeitenden des Bundes wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses erteilt». Es bestätigte damit Informationen des Westschweizer Radios vom Montagabend.

Die Eröffnung von Strafverfahren gegen Bundesangestellte ist genehmigungspflichtig. Im Schnitt entscheidet das EJPD über rund zehn Gesuche pro Jahr.

Die Zuger Firma Crypto stellte manipulierte Chiffriermaschinen für die Verschlüsselung von Nachrichten her, von denen die amerikanische CIA und der deutsche Geheimdienst Informationen abgreifen konnten. Der Fall war 2019 aufgeflogen.