Jurafrage Moutier-Abstimmung von 2017 bleibt ungültig

SDA

29.8.2019 - 08:20

Auch der Gemeinderat von Moutier, der in diesem Gebäude tagt, gehört zu den Beschwerdeführern in Bern. (Archivbild)
Auch der Gemeinderat von Moutier, der in diesem Gebäude tagt, gehört zu den Beschwerdeführern in Bern. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/LEANDRE DUGGAN

Moutier BE kann weiterhin nicht zum Kanton Jura wechseln. Nach der Regierungsstatthalterin des Berner Juras erklärt auch das Berner Verwaltungsgericht den Kantonswechsel für ungültig.

Ein Sprecher des Komitees «Moutier Ville jurassienne» bestätigte auf Anfrage eine Meldung der «Berner Zeitung». Dabei hatten sich die Bürgerinnen und Bürger von Moutier ganz klar für diesen Wechsel ausgesprochen.

Bei einer Abstimmung am 18. Juni 2017 hatten sich diese Bevölkerung mit lediglich 137 Stimmen Differenz entschieden, den Kanton Bern zu verlassen und künftig zum Kanton Jura zu gehören. Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras hob diese Abstimmung im November 2018 auf.

Sie hiess sechs von sieben Beschwerden gegen die Abstimmung gut, worauf das projurassische Lager Moutiers beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde erhob. Zu den Beschwerdeführern gehörte auch die Stadt Moutier und das Komitee «Moutier ville jurassienne».

Weiterzug bereits angekündigt

Als Begründung für die Aufhebung des Urnengangs gab die Statthalterin im November 2018 an, die Verlautbarungen der Gemeinde seien als unzulässige, irreführende Propaganda zu werten. Das gelte insbesondere für Äusserungen des separatistischen Stadtpräsidenten Marcel Winistoerfer.

Die Statthalterin machte weiter eine mangelhafte Abstimmungsorganisation geltend. Beispielsweise hätten Mitglieder des Stimmbüros die Identität der Abstimmenden nicht kontrolliert und damit eine Anweisung der Gemeinde missachtet. Niederhauser sprach auch von Abstimmungstourismus.

Ausserdem habe die Gemeinde Moutier eine Klausel der Vereinbarung mit dem Kanton über die Durchführung der Abstimmung missachtet. Die projurassischen Kräfte in Moutier sind anderer Meinung: Für sie lief die Abstimmung absolut sauber ab.

Schon vor der Bekanntgabe des Verwaltungsgerichtsentscheids gaben sowohl Projurassier als auch Berntreue zu verstehen, dass sie sich ans Bundesgericht wenden würden, wenn das Berner Gericht nicht in ihrem Sinne entscheiden sollte. Das bedeutet, dass es noch Monate dauern dürfte, bis bekannt wird, ob das Resultat der kommunale Abstimmung von 2017 gültig ist oder nicht.

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