Raumplanung Solothurner Regierung will Mehrwertabgabe bei Grundstücken

roch, sda

23.4.2024 - 15:25

Erhält ein Grundstück wegen einer Zonenänderung mehr Wert, sollen die Einwohnergemeinden im Kanton Solothurn künftig eine Abgabe erheben können. (Archivbild)
Erhält ein Grundstück wegen einer Zonenänderung mehr Wert, sollen die Einwohnergemeinden im Kanton Solothurn künftig eine Abgabe erheben können. (Archivbild)
Keystone

Der Solothurner Regierungsrat will Abgaben für Auf- und Umzonungen von Grundstücken im Kanton ermöglichen. Um die Einwohnergemeinden zu entlasten, sollen aber Mehrwerte bis 30'000 Franken steuerfrei bleiben, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.

23.4.2024 - 15:25

Die Solothurner Gemeinden sollen neu eine Abgabe erheben dürfen, wenn ein Grundstück durch eine Änderung der Nutzungsplanung wertvoller wird. Das kantonale Gesetz über den Ausgleich raumplanungsbedingter Vor- und Nachteile (PAG) soll entsprechend abgeändert werden.

In der geltende Fassung des PAG aus dem Jahr 2018 sei eine solche Ausgleichsabgabe nicht vorgesehen. Nach verschiedenen Urteilen des Bundesgerichts müsse der Kanton eine solche Abgabe einführen. Die Regierung hat nun zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt, zu denen Parteien und weitere Interessierte bis am 19. Juli Stellung nehmen können.

Vorgesehen sei die Einführung einer Freigrenze. Ein Planungsmehrwert von unter 30'000 Franken soll auch künftig steuerfrei sein, wie die Staatskanzlei schreibt. Ziel sei, die Einwohnergemeinden administrativ zu entlasten. Die Einnahmen aus kleineren Aufzonungen würden den dafür notwendigen Aufwand nicht oder kaum decken.

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