Politische Rechte Kein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer im Kanton Zug

SDA

29.3.2018 - 09:59

Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Zuger Gemeinde wohnen, können auch in Zukunft nicht politisch mitbestimmen. Der Kantonsrat hat am Donnerstag einen Antrag der SP mit 55 zu 18 Stimmen abgelehnt.

Die SP forderte bei der Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes, dass die Gemeinden selber entscheiden dürfen, ob sie Ausländerinnen und Ausländern die politische Mitsprache auf Gemeindeebene erteilen wollen. Die Kantonsverfassung wäre mit einer entsprechenden "Kann"-Formulierung ergänzt worden.

Ausser SP und ALG fand das jedoch keine Partei eine gute Idee. Die bürgerliche Mehrheit des Rats war der Meinung, dass der Schweizer Pass immer noch Voraussetzung sei, um mitbestimmen zu können.

Abstimmungshilfe für Junge

Mehr Unterstützung erfuhr hingegen eine Abstimmungshilfe für Jungwählerinnen und Jungwähler, die jeweils mit dem Wahl- und Abstimmungscouvert verschickt werden soll.

Nicht einig war sich der Rat in der zweiten Lesung lediglich, bis zu welchem Alter ein Jungwähler diese Unterstützung braucht: 20 oder 25 Jahre. Mit 42 zu 31 Stimmen entschied das Parlament schliesslich, dass die Erklärungen bis zum 25. Altersjahr versendet werden sollen.

Das Wahl- und Abstimmungsgesetz wird nun um einen entsprechenden Passus ergänzt.

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