PolitikfinanzierungTransparenzgesetz feiert im September in Schwyz Premiere
kad, sda
24.5.2022 - 14:37
Das Schwyzer Transparenzgesetz kommt bei den Regierungsratswahlen im Herbst erstmals zur Anwendung. Kandidierende müssen ihre beruflichen und politischen Interessenbindungen deklarieren und die Finanzierung der Wahlkampagnen offenlegen. Wilde Listen gibt es nicht mehr.
24.5.2022 - 14:37
SDA
Das Gesetz, das nach einer Volksinitiative der Juso entstand, werde auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt, teilte der Schwyzer Regierungsrat am Dienstag mit. Das habe er in seiner Sitzung entschieden.
Die Ersatzwahlen werden nötig, weil die beiden Regierungsräte Andreas Barraud (SVP) und Kaspar Michel (FDP) ihren Rücktritt auf Ende Jahr angekündigt haben. Die Wahl für den Rest der laufenden Amtsdauer, die bis 30. Juni 2024 dauert, findet am 25. September statt.
Das Transparenzgesetz kommt damit erstmals zur Anwendung. Formulare für das Einreichen der notwendigen Angaben und die anschliessenden Auswertungen sind auf der Webseite des Kantons zu finden. Eingabeschluss für die Wahlvorschläge ist am Mittwoch, 6. Juli, 9 Uhr. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 27. November statt.
Gerichtsstreit wegen Spenden
Das Schwyzer Stimmvolk hatte die Transparenzinitiative 2018 angenommen. Das daraus folgende Transparenzgesetz hiessen die Stimmberechtigten 2019 gut. Die Initianten waren mit diesem Gesetz aber unzufrieden, etwa weil eine Obergrenze pro anonymer Spende von 1000 Franken vorgesehen war. Sie gelangten ans Bundesgericht und erhielten recht.
Im Sinne eines Kompromisses einigte man sich schliesslich auf einen jährlichen Freibetrag von insgesamt 1000 Franken. Dabei werden alle anonymen Spenden eines Kalenderjahres zusammengezählt. Das Gesetz wurde schliesslich im vergangenen November vom Kantonsrat angenommen. Es tritt nun rund vier Jahre nach dem Volks-Ja in Kraft.
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