Grosser Rat BS Kommission präsentiert Gegenvorschlag zu «Basel baut Zukunft»

scmi, sda

19.4.2024 - 10:00

Auf Entwicklungsarealen wie etwa hier im Klybeck soll gemäss der Initiative "Basel baut Zukunft" viel preisgünstiger Wohnraum entstehen. Die Initiative verlangt dabei eine Quote von 50 Prozent, die beiden Gegenvorschläge einen Drittel der Fläche. (Archivbild)
Auf Entwicklungsarealen wie etwa hier im Klybeck soll gemäss der Initiative "Basel baut Zukunft" viel preisgünstiger Wohnraum entstehen. Die Initiative verlangt dabei eine Quote von 50 Prozent, die beiden Gegenvorschläge einen Drittel der Fläche. (Archivbild)
Keystone

Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Grossen Rats hat am Freitag ihren Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Basel baut Zukunft» präsentiert. Dieser entspricht im Grundsatz demjenigen der Regierung, allerdings mit mehreren Ergänzungen. Das Initiativkomitee begrüsst den BRK-Gegenvorschlag. Es erwägt, die Initiative zurückzuziehen, wie es am Freitag mitteilte.

19.4.2024 - 10:00

«Wir haben einen breit abgestützten Kompromiss gefunden auf der Grundlage des Regierungsvorschlags», sagte BRK-Präsident Michael Hug (LDP) vor den Medien. Der einstimmig gefällte Beschluss der Kommission sei ein «Husarenstück», das nun endlich den jahrelangen «Gordischen Knoten» zwischen den verschiedenen Interessengruppen löse. Ziel in der BRK sei es gewesen, klare Spielregeln für die Transformationsareale und damit Rechtssicherheit zu schaffen, sagte Hug.

Die BRK hat sich einstimmig auf die Vorgabe an die Bauträgerschaft geeinigt, dass auf Transformationsarealen ab 15'000 Quadratmetern mindestens ein Drittel der neuen Wohnfläche gemeinnützig und dauerhaft in der Kostenmiete vermietet werden. Dies deckt sich mit dem Vorschlag der Regierung, wobei die BRK zusätzlich eine Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) fordert.

Die Grenze von 15'000 Quadratmetern sei zwar ein «Zankapfel» gewesen, sagte Hug. Die Kommission habe aber Wege gefunden, diese Vorgabe zu erhalten, jedoch im Vergleich zum Regierungsvorschlag nicht bedingungslos. Sowohl dem Initiativkomitee wie auch den Eigentümerschaften will sie dabei entgegenkommen. So soll die Vorgabe gemäss BRK nicht nur für Transformationsareale, sondern für «alle überwiegend gewerblich genutzten Areale in anderen Zonen» gelten.

Zielwerte mit «Augenmass» bei kleineren Arealen

Zudem machte sich die Kommission Gedanken über Bestimmungen für Areale, die kleiner sind als 15'000 Quadratmeter. Dazu verankerte sie im BPG einen in der Praxis bereits üblichen Zielwert, der sich an die Verfassungsinitiative «Recht auf Wohnen» anlehnt. Der neue Absatz im BPG nennt einen kantonalen Durchschnittswert an preisgünstigem Wohnraum von 25 Prozent bis im Jahr 2050 als Ziel.

Dies soll mehr Flexibilität ermöglichen – zum Beispiel beim Areal Dreispitz Mitte. Bei kleineren Flächen könne der Anteil an preisgünstigem Wohnraum «mit Augenmass» festgelegt werden, sagte BRK-Mitglied Ivo Balmer (SP). So kann gemäss BRK-Bericht im Einzelfall entschieden werden, ob bei kleinen Arealen der Anteil an preisgünstigen Wohnraum ein Drittel oder weniger betragen soll. Denkbar sind demgemäss auch Fälle ohne jeglichen preisgünstigen Wohnraum.

Auch nicht-gemeinnützige Bauträger sollen mitmachen

Die Kommission beantragt auch eine Reduktion des Mehrwertabgabesatzes von 40 auf 20 Prozent bei neuem preisgünstigem Wohnraum. Dies soll eine Entlastung bringen für nicht renditeorientierten Wohnbau. Ausserdem will die BRK eine sogenannte Bauträgerneutralität gesetzlich festlegen, um einem Anliegen der renditeorientierten Eigentümerschaften entgegenzukommen. Dies bedeutet, dass Vermieterin selber keine Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein muss. «Je offener das formuliert ist, desto mehr Bauträger können partizipieren», sagte BRK-Mitglied Andrea Knellwolf (Mitte).

In einer anderen Ergänzung wird ein weiteres Anliegen des Initiativkomitees berücksichtigt: Die BRK will keine zeitliche Limitierung der stichprobenartigen Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften über das preisgünstige Wohnen. Dies im Gegensatz zur Regierung, die eine Befristung auf 30 Jahre vorsieht.

Alles in allem schaffe der Gegenvorschlag der Kommission nicht nur den gemeinsamsten Nenner, sondern eine «Win-Win-Situation», sagte BRK-Mitglied René Brigger (SP). «Die Investoren können jetzt meines Erachtens loslegen.»

Entscheid über Rückzug nach der Behandlung im Parlament

Erst muss die Vorlage im Mai in den Grossen Rat. Das Initiativkomitee «Basel baut Zukunft» hielt in seiner Medienmitteilung fest, dass es dann über einen Rückzug der Initiative entscheiden werden. Dies, wenn der Gegenvorschlag im Parlament ohne Abänderungen verabschiedet werde und kein Referendum im Raum stehe. Das Komitee ist der Ansicht, dass die BRK den Regierungsgegenvorschlag in wesentlichen Punkten verbessert habe.

Die im Jahr 2020 eingereichte kantonale Volksinitiative «Basel baut Zukunft» verlangt, dass die Kantonsverfassung mit Vorgaben zu den Transformationsarealen versehen wird. Sie fordert, dass mindestens 50 Prozent der Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Diese Vorgaben würden zum Beispiel für das neue Stadtquartier «Klybeck Plus» oder die Arealentwicklung «Dreispitz Nord» gelten.

Die Basler Regierung legte im Juni 2023 ihren Gegenvorschlag vor, der unter anderem die Vorgabe von einem Drittel statt der Hälfte des Wohnraums vorsieht. Im Gegensatz zur Initiative wollen die Regierung und die BRK dies nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzesebene verankern.

scmi, sda