Coronavirus – SchweizThurgau wandelt Darlehen in A-fonds-perdu-Beiträge um
gn, sda
16.4.2021 - 12:41
Der Kanton Thurgau passt seine Regelungen für die Beurteilung von Unternehmen als Härtefälle wegen der Corona-Krise den neuen Bestimmungen des Bundes an. Die Darlehen an die Betriebe werden in A-fonds-perdu-Beiträge umgewandelt.
16.4.2021 - 12:41
SDA
Gleiche Ausgangslage – unterschiedliche Lösungen: So könnte man den Umgang der Ostschweizer Kantone mit der Härtefall-Regelung des Bundes umschreiben. Einige Regierungen haben die Bestimmungen mit eigenen Bedingungen ergänzt, so auch der Kanton Thurgau.
Härtefallentschädigungen wurden im Kanton Thurgau in einer ersten Phase ausschliesslich in Form von Darlehen ausbezahlt. Diese beliefen sich auf maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten beiden Jahre. Die Obergrenze lag bei 500'000 Franken.
Nun hat der Thurgauer Regierungsrat das Konzept für die kantonale Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen an die neuen Bestimmungen des Bundes angepasst, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Neu können Unternehmen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen wurden, ab sofort A-fonds-perdu-Beiträge beantragen.
Betrieben, denen bereits vor April 2021 ein Härtefalldarlehen zugesprochen wurde, wird dieses Darlehen in einen nicht rückzahlbaren Beitrag umgewandelt, wie es im Communiqué weiter heisst. Bislang hat der Kanton Thurgau 331 Darlehen für 22,5 Millionen Franken genehmigt und über 18 Millionen Franken an 246 Unternehmen ausbezahlt.
Der Regierungsrat stockt den kantonalen Härtefallfonds um 20 Millionen Franken aus dem Ertragsüberschuss der Staatsrechnung 2020 auf. Somit stehen für das Härtefallprogramm im Kanton Thurgau inklusive den Bundesgeldern neu 126,6 Millionen Franken zur Verfügung.
Dieser Betrag stehe ausschliesslich kleineren und mittleren Unternehmen zu. Die Unterstützung für grosse Unternehmen mit einem Umsatz über 5 Millionen Franken obliege vollumfänglich dem Bund. Der Kanton verantwortet jedoch die Umsetzung.
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