Schwerwiegendes Vergehen Falsche Angaben auf Einreiseformular – nächste Wende im Fall Djokovic?

DPA/jar

11.1.2022

Einreisekrimi um Djokovic: Falsche Angaben bei Visumsantrag?

Einreisekrimi um Djokovic: Falsche Angaben bei Visumsantrag?

Einen Tag nach der Gerichtsentscheidung zugunsten von Novak Djokovic ist immer noch unklar, ob der serbische Tennis-Star an den Australian Open teilnehmen kann. Australische Medien berichten von Ungereimtheiten in Djokovics Einreiseformular.

11.01.2022

Ob Novak Djokovic bei den Australian Open spielen darf, ist auch am Tag nach der Gerichtsentscheidung noch unklar – der zuständige Minister lässt sich Zeit mit seiner Entscheidung. Falsche Angaben auf einem Einreiseformular könnten nun auch noch eine Rolle spielen.

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11.1.2022

Auch einen Tag nach der Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten hat Tennis-Profi Novak Djokovic noch keine Gewissheit über seine Teilnahme an den Australian Open. Vor einer Entscheidung der Regierung um den zuständigen Einwanderungsminister Alex Hawke, der das Visum des 34-jährigen Serben noch immer aufheben kann, könnten Details aus einem Einreiseformular ausserdem für zusätzliche Schwierigkeiten sorgen.

Wie australische Medien am Dienstag berichteten, entspricht eine Angabe in dem Dokument nicht der Wahrheit: Djokovic war entgegen der Auskunft in den 14 Tagen vor dem Flug nach Australien auf Reisen gewesen.



Durch in sozialen Netzwerken veröffentlichte Fotos und Videos lässt sich nachvollziehen, dass der in Monaco lebende Sportler sich im fraglichen Zeitraum vor der Anreise nach Down Under sowohl in seiner Heimat Serbien wie auch in Spanien zum Trainieren aufgehalten hat.

Inwiefern dies Einfluss hat auf die Entscheidung von Einwanderungsminister Hawke oder in diesem Zusammenhang relevant ist, war zunächst unklar. Falsche Angaben auf dem Formular werden als schwerwiegendes Vergehen bezeichnet.

Djokovic kreuzte bei Punkt 2 «Nein» an, obwohl er sich offensichtlich vor der Einreise auch in anderen Ländern aufgehalten hat. «Falsche Angaben sind ein schwerwiegendes Vergehen», wird bei diesem Punkt aufgeführt.
Djokovic kreuzte bei Punkt 2 «Nein» an, obwohl er sich offensichtlich vor der Einreise auch in anderen Ländern aufgehalten hat. «Falsche Angaben sind ein schwerwiegendes Vergehen», wird bei diesem Punkt aufgeführt.
Einreiseformular von Novak Djokovic

ATP kritisiert Unklarheiten bei der Einreise

Djokovic war in der vergangenen Woche die Einreise ins Land verweigert worden, weil er nicht gegen das Coronavirus geimpft ist und den Behörden die Dokumentation seiner medizinischen Ausnahmegenehmigung nicht ausreichte. Am Wochenende war er deswegen in einem Abschiebehotel in Melbourne untergebracht. Weil die Grenzbeamten ihm allerdings nicht die vereinbarte Zeit zur Klärung zugestanden hatten, wurde die Entscheidung im Laufe einer Gerichtsverhandlung am Montag gekippt.



Die Herren-Profitennisorganisation ATP hat die Unklarheiten bei den Einreisebestimmungen nach Australien nun kritisiert. Man respektiere die Opfer der australischen Bevölkerung während der Corona-Pandemie und die strengen Regeln des Landes, heisst es in einer am Dienstag (Ortszeit) veröffentlichten Stellungnahme. Komplikationen in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit der Einreise von Spielern nach Australien hätten allerdings die Notwendigkeit von mehr Eindeutigkeit und einer klareren Kommunikation und Anwendung der Regeln gezeigt.

Die Ereignisse, die zur Gerichtsverhandlung über Novak Djokovics Einspruch gegen sein entzogenes Visum geführt hätten, seien schädlich für alle Beteiligten und insbesondere für das Wohlergehen des Weltranglistenersten sowie dessen Vorbereitung auf die Australian Open. Grundsätzlich befürworte die ATP eine Impfung gegen das Coronavirus und ermutige alle Spieler dazu.

Die Australian Open werden vom 17. bis 30. Januar ausgetragen. Djokovic hat das Turnier neunmal gewonnen – so oft wie kein anderer.


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