Advertorial Krankenkassen: So können Sie Prämien sparen

bw

24.9.2019

Bild: Keystone

Wie jedes Jahr seit der Einführung des KVG im Jahr 1996 steigen auch 2020 die Krankenkassenprämien an. Was können Sie dagegen tun?

Durchschnittlich 4,6 Prozent pro Jahr ist die Krankenkassenprämie seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG vor 23 Jahren gestiegen. Und auch für nächstes Jahr ist eine Prämienverteuerung angesagt. Diese beträgt zwar durchschnittlich «nur» 0,2 Prozent – ein Ärgernis ist es trotzdem für alle, die es trifft. Die Entwicklung in den Kantonen ist sehr unterschiedlich. Gemäss den Prognosen wird in zehn Kantonen die Prämie billiger (AG, BE, BS, LU, SH, SO, SZ, VD, ZG, ZH). Junge Erwachsene werden dabei entlastet, sie bezahlen 2 Prozent weniger als im Vorjahr. Gemäss BAG werden die Gesundheitskosten aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts weiter steigen.

Kündigungstermin: Ende November

Per Ende Oktober müssen die Versicherungen über die neuen Prämien informieren. Die Versicherten haben dann bis Ende November Zeit, eine günstigere Versicherung zu suchen und allenfalls die bestehende Versicherung zu künden. Zum Prämienvergleich.

Gut zu wissen: Die obligatorische Grundversicherung ist bei allen Krankenversicherern identisch – die Qualität der Dienstleistungen allerdings nicht. Hier lohnt sich ein Blick auf die Kundenzufriedenheit. Und es gilt die Versicherungspflicht, das heisst, die Krankenkassen müssen grundsätzlich jede Person aufnehmen.

Prämien sparen – so geht’s

Abgesehen von einem Wechsel zu einer günstigeren Kasse gibt es folgende Sparmöglichkeiten:

1. Keine freie Arztwahl

Wenn Sie auf die freie Arztwahl verzichten, werden Sie mit Prämienrabatten belohnt. Beim Hausarzt-Modell müssen Sie jeweils erst Ihren Hausarzt konsultieren, der Sie dann nötigenfalls an den Spezialisten weiterverweist. Beim HMO-Modell sind Sie verpflichtet, immer erst das von der Krankenkasse vorgegebene Gesundheitszentrum aufzusuchen. Beim Telefon-Modell müssen Sie vor einem Arztbesuch bei der Beratungsstelle anrufen. Sind weitere Abklärungen oder Behandlungen erforderlich, werden Sie an einen Arzt oder ins Spital überwiesen.

2. Höhere Franchise

Die gesetzliche Grundfranchise beträgt 300 Franken. Wer bereit ist, eine höhere Franchise zwischen 500 und 2500 Franken zu bezahlen, bekommt einen Prämienrabatt. Ob man damit wirklich günstiger wegkommt, hängt allerdings von den effektiven Arztkosten ab. Im ungünstigsten Fall bezahlen Sie also nebst den 2500 Franken Franchise auch noch den maximalen Selbstbehalt von 700 Franken – zusätzlich zu den Monatsprämien.

3. Keine Unfalldeckung

Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, dann sind Sie automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Sie können dann Ihre Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschliessen.

4. Prämienverbilligung prüfen

Personen mit einem geringen Einkommen haben Anrecht auf Prämienverbilligung. Ab wann ein Anspruch besteht, ist kantonal geregelt. Hier finden Sie weitere Informationen.


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