Nutzungsvereinbarung
blue Skill Arena


1. Rechteeinräumung

Die Teilnehmenden unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter räumen unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der blue Entertainment AG vergütungsfrei das Recht ein, die eingesendeten audiovisuellen Werke im Rahmen des Wettbewerbs «blue Skill Arena» zu veröffentlichen und zu verbreiten sowie diese zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu nutzen. Das Einverständnis wird durch ein vorgängig, per Post zugestelltes Formular eingeholt, welches von den Teilnehmenden sowie den Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung unterzeichnet und auf schriftlichem Weg retourniert werden muss. Die Einräumung der Rechte umfasst insbesondere unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts die Porträts und Videos sowie gegebenenfalls Aufnahmen von Auftritten in Sendungen oder Interviews auf sämtlichen Vektoren (z.B. blue News, Swisscom TV (free & pay), auf Homepages, online, Social-Media-Kanälen, im Kino etc.) zeitlich wie auch örtlich uneingeschränkt zu veröffentlichen und zugänglich zu machen, weiterzusenden, sowie diese zu bearbeiten und diese Ergebnisse auf denselben Plattformen zugänglich zu machen. Die Porträts und Videos dürfen zum Zwecke der Bewerbung an der Ausschreibung und oder aus redaktionellen Gründen bei der Ausstrahlung gekürzt, geteilt oder zugeschnitten werden. Klarstellend wird festgehalten, dass sämtliche nicht explizit oben genannten Rechte, wie Bild-/Tonträgerrechte, Kinorecht, Recht zur öffentlichen Vorführung, Merchandisingrechte, interaktive Rechte, mobile Rechte (z.B. Handy-TV), Rechte zur Verbreitung zum Verbleib beim ausstrahlenden Sender (z.B. Downloadrecht), sowie sämtliche Formen der Auswertung von «blue Skill Arena», z.B. Pay-TV, von den vorgenannten Rechteeinräumungen ebenfalls vergütungsfrei umfasst sind. Die Teilnehmenden sind berechtigt, ihre eigenen eingereichten Videos auf eigene Plattformen hochzuladen. Die Teilnehmenden gewährleisten, dass sie allein über die eingereichten Videos verfügungsberechtigt sind und dass daher keine Drittrechte entgegenstehen. Die Haftung der blue Entertainment AG sowie die ihrer Sublizenznehmer wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen

2. Allgemeines

a) Der Wettbewerb kann aus Gründen höherer Gewalt, daher wegen Ereignissen oder Handlungen ausserhalb des Einflussbereichs der blue Entertainment AG, wegen Epidemien und Pandemien oder mangels genügender verwertbarer Teilnahmen, abgesagt oder in einer anderen Form als angegeben durchgeführt werden.

b) Die blue Entertainment AG behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Manipulation oder Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen Teilnehmende von der Ausschreibung auszuschliessen, die Teilnahmebedingungen zu ändern oder die Ausschreibung abzubrechen.

c) Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform.

d) Die Teilnehmenden willigen ein, dass die blue Entertainment AG die erhaltenen Personendaten zu Marketingzwecken und im Rahmen von «blue Skill Arena» verwenden und bearbeiten darf. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen der blue Entertainment AG www.blue.ch/de/datenschutzerklaerung.

e) Für die Teilnahmebedingungen gilt schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.



blue Entertainment AG, Maschinenstrasse 10, Postfach, 8021 Zürich

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