AltersbetreuungEhemalige Verdingkinder sollen im Alter besser betreut werden
hn, sda
28.1.2022 - 09:34
Ehemalige Verdingkinder und andere Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen im Alter auf Begleitung durch sogenannte «Caregiver» zählen können. Denn: Nicht selten fürchten Betroffene, im Alter wieder in Abhängigkeit zu geraten.
28.1.2022 - 09:34
SDA
«Uns ist es wichtig, dass ehemalige Verdingkinder und Opfer von Zwangsmassnahmen nicht noch ein weiteres Mal erleben müssen, wie über ihre Köpfe entschieden wird», sagte Marcel Schenk von der Pro Senectute Kanton Bern am Freitag vor den Medien in Bern.
Zusammen mit der Guido-Fluri-Stiftung hat Pro Senectute das Projekt «Caregivers» ins Leben gerufen und einen ersten Ausbildungsgang durchgeführt.
Das Projekt arbeitet nach dem Grundsatz «Betroffene helfen Betroffenen». Ein halbes Dutzend Personen sind im ersten Lehrgang ausgebildet worden, nun sollen es viele mehr werden, wie die beiden Organisationen hoffen.
Selbstbestimmt leben
Für Heim-, Verding- und Pflegekinder, die in ihrer Kindheit und Jugend Misshandlungen und Missbrauch erlebt haben, sei es wichtig, selbständig zu bleiben und auch im Alter selbstbestimmt leben zu können.
«Die Traumata der Jugend kehren oft im Alter zurück», betonte Guido Fluri. Es erstaune wenig, wenn sich jemand, der sexuellen Missbrauch erlebt habe, im Altersheim nicht waschen lassen wolle oder jemand, der zwangsversorgt worden sei, in einer geschlossenen Umgebung im Pflegeheim rebelliere.
Alterssuizid ist bei Missbrauchsopfern ein grosses Thema, wie Fluri ausführte. Vor allem aber belaste viele Betroffene das Gefühl der Einsamkeit, der Schuld und Scham und der Traurigkeit oder Depression. Hier brauche es Menschen, die wüssten, was diese Menschen bewegt, und verstünden, warum die Opfer leiden.
Vertrauensverhältnis
Viele Betroffene sind heute zwischen 70 und 90 Jahre alt und zunehmend gebrechlich. Damit stellt sich auch die Frage nach Fremdbetreuung. Ein «Caregiver» bildet mit einer betroffenen Person ein Team, so dass immer die gleiche Ansprechperson zur Verfügung steht und sich ein Vertrauensverhältnis bilden kann.
Die «Caregiver» leisten vielfältige Unterstützung, so gehen sie zum Beispiel in Alters- und Pflegeheime und übersetzen die Sorgen und Nöte der Betroffenen fürs Pflegepersonal. Bei Konflikten können sie vermittelnd wirken.
In der Ausbildung lernen die «Caregiver» beispielsweise, was Traumata sind, wie sie sich äussern und wie man angemessen reagiert. Auch Themen wie Nähe und Distanz oder Sexualität im Alter werden besprochen.
Die «Caregiver» wiederum erführen durch ihr Engagement Wertschätzung und Anerkennung, also Dinge, die ihnen in ihrer Jugend oft gefehlt hätten, führte Fluri aus.
Wichtiger Beitrag
Das Bundesamt für Justiz unterstützt das Selbsthilfeprojekt. Nach dem Pilotversuch im Kanton Bern kann es auf andere Kantone ausgeweitet werden. Aus der Westschweiz wurde bereits Interesse signalisiert.
Auch der Branchenverband Curaviva begrüsst das Projekt. Eine Pflege, die die Biografie der Bewohnerinnen und Bewohner von Alterseinrichtungen einbeziehe, sei zentral, sagt Erica Kobel-Itten, Präsidentin der Sektion Bern, laut Mitteilung. Das Projekt leiste einen wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung.
Völlig rechtlos
Dass das Pilotprojekt im Kanton Bern durchgeführt wurde, kommt nicht von ungefähr. Der Kanton Bern ist stark von der Verdingkinder-Problematik betroffen.
2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die ehemaligen Verdingkinder öffentlich im Namen des Bundesrates um Entschuldigung für das begangene Unrecht und die Verletzung der Menschenwürde. Rund 11'000 Opfer haben eine Solidaritätszahlung erhalten. Die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz wird aufgearbeitet.
Verdingkinder wurden bis ins 20. Jahrhundert hinein aus meist armen Familien herausgerissen und fremdplatziert. Viele der komplett rechtlosen Kinder wurden in der Landwirtschaft als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Physische und psychische Strafen waren vielerorts an der Tagesordnung. Nicht selten wurden die Verdingkinder auch missbraucht.
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