2019 hatten 2,722 Millionen Bewohner der Schweiz einen Migrationshintergrund, das sind rund 38 Prozent. Im Jahr davor zählte das Bundesamt für Statistik (BFS) 2,686 Millionen solche Personen, also gerade einmal 36'000 oder 1,34 Prozent weniger.
Über 80 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wurden im Ausland geboren und gehören zur ersten Generation (2,202 Millionen Personen). Alle anderen wurden in der Schweiz geboren und gehören zur zweiten Generation (520'000 Personen).
36 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund sind Schweizer. Beim Rest sind die italienische und die deutsche Staatsbürgerschaft mit je 10 Prozent am häufigsten. Von der ersten Generation der Eingewanderten stammen knapp 50 Prozent aus EU- oder EFTA-Staaten, 11 Prozent aus weiteren Europäischen Ländern. Übrige Herkunftsländer machen ebenfalls 11 Prozent aus.
Bei der zweiten Generation sind über zwei Drittel Schweizer, ein Viertel stammt aus der EU oder der EFTA, 8 Prozent aus anderen Europäischen Ländern und nur 1 Prozent von ausserhalb Europas.
Benachteiligung der 1. Einwanderer-Generation
Die Eingewanderten der ersten Generation sind schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als solche der zweiten Generation und als solche ohne Migrationshintergrund. Die Erwerbslosenquote beispielsweise beträgt bei Erstgenerations-Migranten fast dreimal so viel wie bei Schweizern ohne Migrationshintergrund – 7,3 gegenüber 2,5 Prozent – und bei nachfolgenden Migrations-Generationen etwa zweieinhalb Mal so viel (6,3 Prozent).
Die unterschiedliche Benachteiligung der Eingewanderten zeigt sich auch etwa bei den sogenannt atypischen Arbeitszeiten: Einwanderer der ersten Generation verrichten etwa um ein Fünftel häufiger Nacht-, Sonntags- und Pikett-Dienst als Menschen ohne Migrationshintergrund. Ihre Kinder und Kindeskinder übernehmen diese unbeliebten Schichten hingegen leicht seltener als Berufsleute ohne Migrationshintergrund.
Auf Kaderstufe kaum Unterschied In-/Ausländer
Bei Arbeitnehmenden mit Führungsfunktion sind die Unterschiede zwischen In- und Ausländern nur noch geringfügig: Berufsleute ohne Migrationshintergrund haben in diesen Stellungen eine Quote von 34,7, Eingewanderte der ersten Generation eine Quote von 32,3 und solche der zweiten oder höheren Generation 32,6.
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