Anwesenheit an Demo Sibel Arslan muss nicht mehr um ihre Immunität fürchten

aru

20.9.2021

Der Entscheid ist definitiv: Die Immunität von Sibel Arslan wird nicht aufgehoben.
Der Entscheid ist definitiv: Die Immunität von Sibel Arslan wird nicht aufgehoben.
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Grüne Nationalrätin Sibel Arslan hat nichts falsch gemacht. Zu diesem Schluss kommt auch die zweite Kommission, die über ihre Immunität entscheiden musste.

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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hebt die Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) nicht auf. Dies gab sie heute bekannt. Arslan vermittelte im Juni 2020 in Basel zwischen Teilnehmenden des Frauenstreiks und der Polizei.

Die Basler Staatsanwaltschaft wirft Arslan in der Folge vor, sie sei nach diesen Vermittlungsversuchen geblieben und habe die illegale Demonstration unterstützt. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der parlamentarischen Immunität.

Die Kommission teilt heute mit, dass Arslan nicht als Demonstrantin vor Ort war, sondern aufgrund ihrer Stellung als Nationalrätin als Vermittlerin herbeigerufen wurde. Die Aufhebung der Immunität wäre unverhältnismässig, schreibt die Kommission.

Bereits am 7. September sprach sich die Immunitätskommission des Nationalrates gegen die Aufhebung aus.

Somit ist ein Strafverfahren gegen Arslan vom Tisch.