Bund beschliesst Förderung50 Millionen für neue Covid-Medikamente
SDA
19.5.2021 - 15:02
50 Millionen Franken will der Bund zur Entwicklung neuer Covid-Medikamente zur Verfügung stellen. Einem entsprechenden Förderprogramm stimmte der Bundesrat nun zu.
Keystone-SDA, SDA
19.05.2021, 15:02
19.05.2021, 15:12
SDA/red
Der Bund macht Dampf bei der Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19. Der Bundesrat hat einem befristeten Förderprogramm von 50 Millionen Franken zugestimmt und dessen Grundlagen festgelegt.
Die Beiträge sollen dem schnellen Zugang und der Versorgung der Bevölkerung mit den neuen und innovativen Medikamenten dienen, wie die Landesregierung mitteilte. Ausserdem sollen die Bedingungen zur Entwicklung und Herstellung von innovativen Impfstoffen in der Schweiz besser werden. Das Programm ist Resultat eines Aussprachepapiers.
Grösserer Spielraum dank Gesetzesänderung
Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März hat der Bund einen grösseren Spielraum für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln gegen die Covid-19-Pandemie erhalten. Der Bundesrat kann neben der Förderung auch selbst Produktionsaufträge vergeben.
Seit dem Beginn der Pandemie hilft der Bund den Kantonen bei der Versorgung mit medizinischen Gütern. Subsidiär kann er auch Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten beschaffen. Das ergänzt der Bundesrat nun mit der mittelfristigen Strategie zur Erforschung, Entwicklung und Produktion von Covid-19-Medikamenten.
In dem Förderprogramm will die Regierung die grundlegenden Bedingungen für Investitionen des Bundes festhalten. So sollen die geförderten Medikamente der Bevölkerung bis Ende 2022 zugänglich sein. Zudem sollen sie sich gegenüber bereits vorhandenen oder zeitnah verfügbaren Mitteln besonders auszeichnen.
Befristet bis Ende 2022
Der Bund finanziert nur mit, wenn keine privaten Quellen vorhanden sind oder der Zugang der Schweiz zu wichtigen Medikamenten erschwert ist. Für die Investitionen fordert der Bund eine Gegenleistung etwa in Form einer vorrangigen Belieferung.
Veröffentlicht werden die Kriterien und das Gesuchsprozedere des Programms ab Juli. Das Programm ist bis Ende 2022 befristet. Umsetzen soll das Programm eine bereits bestehende Organisation, die über die entsprechenden rechtlichen Strukturen verfügt und sich mit Förderprogrammen auskennt. Der Bundesrat entscheidet im Sommer über die Mandatsvergabe.